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Barrierefreiheit ist Pflicht. Aber wer kontrolliert sie eigentlich?Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist nun seit fast einem Jahr in Kraft, und die BITV für öffentliche Stellen gilt ohnehin schon länger. Das Thema liegt auf dem Tisch, die Theorie ist den meisten inzwischen klar. Aber wie sieht die Kontrolle in der Praxis eigentlich aus? Wer klopft da an die Tür, wenn Websites oder Apps voller Barrieren sind?
Schauen wir uns die wichtigsten Fakten, die aktuelle rechtliche Lage und das echte Risiko für Unternehmen und Behörden an.
Die Zuständigkeiten sind klar geregelt:
Öffentlicher Sektor (BITV): Hier prüfen die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) und die entsprechenden Überwachungsstellen der einzelnen Bundesländer.
Privatwirtschaft (BFSG): Die Bundesländer haben nicht jeder für sich eine eigene Behörde aus dem Boden gestampft, sondern eine gemeinsame, zentrale Marktüberwachungsbehörde geschaffen: Die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen). Sie sitzt in Magdeburg und ist für ganz Deutschland zuständig.
Um es kurz zu machen: Sehr real. Die Wahrscheinlichkeit steigt.
BITV: Hier laufen systematische, jährliche Stichproben. Behörden werden nach einem bestimmten Schlüssel aktiv zur Prüfung ausgewählt und angeschrieben.
BFSG: Die MLBF testet auf zwei Wegen. Einerseits anlasslos im Rahmen ihrer Marktüberwachungsstrategie (basierend auf Risikobewertungen und aktuellen Trends). Andererseits anlassbezogen – also wenn Nutzerinnen, Nutzer oder Verbände konkrete Beschwerden einreichen. Gerade diese Hinweise aus der Praxis sind ein massiver Treiber.
Es gibt bei der Prüfung zwei Ebenen:
Formal: Sind die notwendigen Informationen zur Barrierefreiheit verfügbar? Gibt es eine korrekte Barrierefreiheitserklärung? (Bei Hardware-Produkten: Ist die CE-Kennzeichnung vorhanden?)
Materiell: Ist das Angebot in der Praxis tatsächlich barrierefrei nutzbar? Hier geht es in die Tiefe, meist anhand der Vorgaben aus der EN 301 549 bzw. den WCAG. Können alle Elemente mit der Tastatur bedient werden? Ist die Seite mit Screenreadern kompatibel? Stimmen die Kontraste? Auch wenn Unternehmen Ausnahmen wegen „unverhältnismäßiger Belastung“ geltend machen, wird diese Argumentation streng von der Behörde nachgeprüft.
Wenn das Thema digitale Barrierefreiheit bisher komplett ignoriert wurde: Ja.
Die MLBF fordert zwar zunächst zur Nachbesserung mit Fristsetzung auf. Passiert aber nichts, drohen drastische Konsequenzen: von der Einschränkung der Dienstleistung über Verkaufsverbote bis hin zu Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Wer glaubt, das Thema aussitzen zu können, sollte sich an den Fall von Domino's Pizza in den USA erinnern – das ist definitiv keine Erfolgsstory, sondern ein absolut mahnendes Negativbeispiel dafür, wie jahrelange Ignoranz bei digitalen Barrieren zu extrem teuren Rechtsstreitigkeiten führt.
Aber wir müssen gar nicht in die USA schauen. Der European Accessibility Act (EAA) entfaltet genau jetzt europaweit seine Wirkung:
Klagewelle in Frankreich: Im November 2025 wurden vier der größten französischen Supermarktketten (darunter Auchan, Carrefour und E. Leclerc) vor dem Pariser Gericht verklagt. Der Grund? Ihre Online-Shops und Apps waren für Menschen mit Behinderungen schlichtweg nicht nutzbar. Es fehlten Alternativtexte, die Tastaturbedienung war blockiert und Screenreader liefen ins Leere. Blinden- und Gehörlosenverbände machen hier massiv von ihrem Klagerecht Gebrauch.
Strenge Audits in Schweden: Auch in Schweden gerät der E-Commerce enorm unter Druck. Strenge Accessibility Audits zwingen Online-Shops zum sofortigen Handeln. Große Player wie Ikea reagieren auf diese Entwicklung und investieren massiv in ihre digitale Transformation und WCAG-Konformität, weil sie wissen, dass die Schonzeit abgelaufen ist.
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Wer europaweit agiert, muss sich in jedem Markt an diese Spielregeln halten. Und die Angriffsfläche für Verbände und Behörden ist riesig: Für den aktuellen Digital Trust Index 2026 wurden über 326.000 Homepages aus 18 europäischen Ländern getestet.
Das Ergebnis verdeutlicht den massiven Handlungsbedarf: 91,45 % dieser Startseiten fallen immer noch durch grundlegende Barrierefreiheits-Checks.
Dass das kein rein europäisches Phänomen ist, bestätigt der globale Blick: Laut dem WebAIM Million Report 2026 weisen weltweit sogar 95,9 % der untersuchten eine Million Top-Webseiten erkennbare WCAG-Fehler auf der Startseite auf. Es gibt also branchen- und länderübergreifend mehr als genug zu tun, und die Behörden sowie Verbände wissen genau, wo sie ansetzen müssen.
Wartet nicht auf Post aus Magdeburg oder auf Abmahnungen. Zugängliche Produkte sollten unser Standard sein – nicht aus Angst vor Strafen, sondern weil wir echte Teilhabe wollen und niemanden ausschließen sollten.
Wir bei Eye-Able unterstützen euch gerne dabei, euren aktuellen Stand einem ehrlichen Reality Check zu unterziehen und Stolperfallen rechtzeitig aus dem Weg zu räumen.
Prüfe jetzt die Barrierefreiheit deiner Website und reduziere rechtliche Risiken, bevor sie entstehen.
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