Bereiten Sie Ihre Website für BITV vor

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und Apps des öffentlichen Sektors fest. Sie stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen digitale Angebote ohne Barrieren und mit gleichberechtigter Teilhabe nutzen können.

Ihre Vorteile durch die Einhaltung des BITVs

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

BITV – Bereit für die Barrierefreiheit?

Was ist die BITV und warum ist sie für Ihr Unternehmen wichtig?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die sicherstellen soll, dass Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und so die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt unterstützen. In bestimmten Fällen gilt sie auch für private Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen.

Unternehmen, die der BITV unterliegen, müssen klare Barrierefreiheitsstandards erfüllen, darunter die WCAG 2.2 Level AA-Richtlinien und die Norm EN 301 549 für die Barrierefreiheit von IKT.

Warum das wichtig ist:

Die BITV ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ist Teil einer breiteren Bewegung hin zu digitaler Inklusion, Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle. Unternehmen, die sich frühzeitig daran halten, reduzieren nicht nur rechtliche und Reputationsrisiken, sondern

  • Sie machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen nutzbar.

  • Sie verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle Kunden.

  • Sie zeigen ihr Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion.

  • Sie positionieren sich als zukunftsfähig, da Barrierefreiheit zum Marktstandard wird.

Kurz gesagt: Die BITV ist mehr als nur eine Vorschrift. Sie ist ein Rahmenwerk für digitale Gleichberechtigung – und ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die Wert auf das Vertrauen ihrer Nutzer, ihre Reichweite und ihre langfristige Relevanz legen.

Warum sollte ich die BITV befolgen?

Die Einhaltung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Vorteil. Die BITV legt klare Standards für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland fest, in einigen Fällen auch für private Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Schritten, Vertrauensverlust und Rufschädigung führen.

Indem Sie Ihre digitalen Dienste barrierefrei gestalten, erreichen Sie über 7,8 Millionen Menschen in Deutschland mit Behinderungen, erweitern Ihr potenzielles Publikum und zeigen Ihr klares Bekenntnis zu Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion. Verbesserungen der Barrierefreiheit erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer und steigern so die Zufriedenheit und Loyalität.

Wenn Sie jetzt handeln, kann Ihr Unternehmen Barrierefreiheit von Anfang an integrieren, kostspielige Anpassungen in letzter Minute vermeiden und Inklusion in Ihre langfristige digitale Strategie einbetten. Damit positionieren Sie Ihr Unternehmen als konform, verantwortungsbewusst und bereit für eine Zukunft, in der Barrierefreiheit die Norm ist.

Bis wann muss ich die BITV umsetzen?

Wenn Sie eine öffentliche Einrichtung in Deutschland sind, ist die BITV-Konformität bereits für Ihre Websites und mobilen Anwendungen vorgeschrieben. Bundesbehörden müssen diese Standards seit 2019 erfüllen, und die Fristen auf Landesebene variieren, sind aber weitgehend in Kraft.

Für private Unternehmen gilt die BITV nur in bestimmten Fällen, beispielsweise bei der Bereitstellung digitaler Dienste für die Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Mit dem Inkrafttreten derEuropäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) am 28. Juni 2025 werden jedoch mehr Dienste des privaten Sektors ähnlichen Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen – eine frühzeitige Einhaltung der BITV ist daher eine kluge Entscheidung.

Kurz zusammengefasst:

  • Öffentlicher Sektor → Bereits in Kraft

  • Bestimmte private Anbieter → In Kraft, sofern zutreffend

  • Anpassung an die EAA → 28. Juni 2025 erweiterte Anforderungen

Wenn Sie jetzt handeln, können Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, Risiken vermeiden und Barrierefreiheit frühzeitig in Ihre digitale Strategie integrieren.

Wen betrifft die BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt in erster Linie für öffentliche Stellen in Deutschland sowie für bestimmte private Stellen, die digitale Dienste für die Öffentlichkeit aufgrund besonderer gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen bereitstellen. Im Einzelnen umfasst sie:

  • Behörden – einschließlich Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden

  • Öffentlich finanzierte Einrichtungen – wie Universitäten, Bibliotheken und Museen

  • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten – verantwortlich für barrierefreie digitale Medien und Dienste

  • Private Unternehmen – wenn sie im Auftrag öffentlicher Stellen oder aufgrund von Vorschriften zur Barrierefreiheit digitale Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen

Ausnahmen:

Die meisten privaten Unternehmen sind nicht direkt an die BITV gebunden, es sei denn, sie erfüllen die oben genannten Kriterien. Sie können jedoch indirekt betroffen sein, beispielsweise wenn sie mit Kunden aus dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten oder an Ausschreibungen teilnehmen, die barrierefreie digitale Lösungen erfordern. Die freiwillige Anpassung an die BITV-Standards wird als bewährte Praxis dringend empfohlen, insbesondere im Hinblick auf die umfassenderen Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA).

Die BITV gilt für eine Vielzahl digitaler Ressourcen und Dienste, darunter:

  • Websites und Intranets

  • Mobile Anwendungen

  • Digitale Dokumente (PDFs, Formulare, Berichte)

  • Online-Bewerbungs- und Buchungssysteme

  • Digitale Medien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

  • E-Learning-Plattformen in öffentlichen Einrichtungen

Worauf muss ich bei der BITV achten? (im Hinblick auf die WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards, die festlegen, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Gemäß des EAA ist die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AA eine Kernanforderung.

Die WCAG 2.2 basieren auf vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von den Benutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videoinhalte und die Gewährleistung, dass Inhalte anpassbar und visuell unterscheidbar sind (z. B. durch starken Farbkontrast).

  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen über die Tastatur – nicht nur über die Maus oder durch "Touch" – bedienbar sein. Den Website-Besuchenden muss ausreichend Zeit für die Interaktion mit den Inhalten gegeben werden. Schnittstellen sollten blinkende Elemente vermeiden, die Anfälle auslösen können, und den Nutzenden die Navigation erleichtern.

  • Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und vorhersehbar sein. Dazu gehören die Verwendung einfacher Sprache, die korrekte Beschriftung von Formularfeldern und die Sicherstellung, dass sich Seiten auf der gesamten Website einheitlich verhalten.

  • Robustheit: Inhalte müssen auch bei technologischen Weiterentwicklungen barrierefrei bleiben. Das bedeutet, dass die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Browsern, Bildschirmleseprogrammen und anderen Hilfsmitteln gewährleistet sein muss.

Spezifische Anforderungen können laut EAA je nach Produkt oder Dienstleistung variieren.

Wie unterstützt Eye-Able® mich bei der Erfüllung des BITVs?

Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung des BITVs durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen. Unsere Softwaretools verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549.

Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen des EAA schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance.

Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Wir sind für Sie da.

Eye-Able® hilft Ihnen bei Gesetzeskonformität

Kontinuierliche Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.