:no_upscale():format(png))
Wie werden Formularelemente barrierefrei gestaltet?
Geschichte lesenAuch ein Jahr nach Inkrafttreten des BFSG bleibt der Handlungsbedarf groß. Laut Digital Trust Index 2026 wurden auf 90,08 Prozent der untersuchten deutschen Startseiten Probleme mit der Barrierefreiheit gefunden. Deutschland schneidet damit zwar etwas besser ab als der europäische Durchschnitt von 91,45 Prozent. Von flächendeckender digitaler Barrierefreiheit kann dennoch keine Rede sein.
Für die Untersuchung wurden insgesamt 326.250 Startseiten aus 18 europäischen Ländern automatisiert geprüft. In Deutschland zeigen sich dabei viele Probleme, die auch in anderen Ländern regelmäßig auftreten.
Dazu gehören:
zu geringe Farbkontraste,
fehlende Alternativtexte für Bilder sowie
Links oder Schaltflächen, deren Funktion nicht eindeutig erkennbar ist.
Die Ergebnisse bedeuten allerdings nicht, dass 90 Prozent der deutschen Websites gegen das BFSG verstoßen. Untersucht wurden einzelne Startseiten und nur ein Teil der Anforderungen an barrierefreie Webinhalte. Vollständige Abläufe wie eine Bestellung, eine Anmeldung oder ein Bezahlvorgang waren nicht Teil der Prüfung.
Trotzdem zeigen die Zahlen deutlich, wo Deutschland steht: Viele grundlegende Barrieren bestehen weiterhin. Und häufig zeigt sich erst bei komplexeren Abläufen, ob ein digitales Angebot tatsächlich selbstständig genutzt werden kann.
Digitale Barrierefreiheit ist in Europa kein neues Thema. Öffentliche Stellen mussten ihre Websites und mobilen Anwendungen bereits vor dem European Accessibility Act (EAA) barrierefrei gestalten. In Deutschland gelten dafür unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV).
In Deutschland wurde die europäische Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Seit dem 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Dazu gehören etwa Onlineshops, bestimmte Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste, elektronische Bücher und Angebote im Personenverkehr. Auch Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones und weitere technische Produkte fallen in den Anwendungsbereich.
Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch unter das BFSG. Entscheidend ist, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden und ob die Website beispielsweise zum Abschluss eines Verbrauchervertrags beiträgt.
Der EAA schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen. Wie die Vorgaben kontrolliert und durchgesetzt werden, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. Zuständige Behörden, Prüfverfahren und die bisher sichtbare Vollzugspraxis sind nicht überall gleich weit entwickelt.
Die folgende Karte zeigt vereinfacht, in welchen Ländern bereits konkrete Aktivitäten der Marktüberwachung erkennbar sind und wo die praktische Durchsetzung bislang weniger sichtbar bleibt.
Für Unternehmen stellt sich zunächst die Frage, ob ihre Angebote unter das BFSG fallen und welche Pflichten daraus entstehen. Für Nutzende ist jedoch etwas anderes entscheidend: Können sie das Angebot tatsächlich verwenden?
Kann eine blinde Person ein Produkt auswählen und selbstständig bezahlen? Kann eine Person mit motorischer Einschränkung eine Buchung vollständig über die Tastatur abschließen? Bleiben Inhalte verständlich, wenn sie stark vergrößert werden? Und funktioniert eine Bestätigung auch dann, wenn ein Screenreader genutzt wird?
Genau an diesen Stellen zeigt sich, ob digitale Barrierefreiheit wirklich im Alltag ankommt.
Informationen zur Barrierefreiheit allein machen noch keinen zugänglichen Onlineshop. Auch ein guter Wert in einer automatisierten Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Formulare, Filter oder Bezahlvorgänge funktionieren. Entscheidend ist der gesamte Weg, den Nutzende zurücklegen müssen.
Auch eine Untersuchung der Gisma University of Applied Sciences zeigt ein gemischtes Bild. Für den Gisma Barrierefreiheitscheck 2026 wurden die Startseiten von 245 deutschen Websites aus zehn Branchen mit Google Lighthouse geprüft.
Der durchschnittliche Wert stieg innerhalb eines Jahres von 85,2 auf 89,06 von 100 möglichen Punkten. Auch der Anteil der Seiten mit der Höchstwertung nahm von 6,53 auf 11,84 Prozent zu. Das ist eine erkennbare Verbesserung. Gleichzeitig erreichte weiterhin nur etwa jede achte untersuchte Startseite die volle Punktzahl.
Die Untersuchung macht zudem deutlich, dass sich viele Websites zwar im oberen Bewertungsbereich bewegen, der letzte Schritt aber häufig fehlt. Einzelne technische Probleme bleiben bestehen oder Barrierefreiheit wird nur auf ausgewählten Seiten berücksichtigt.
Auch diese Ergebnisse sind keine vollständigen BFSG-Prüfungen. Ob Menschen ein Kundenkonto anlegen, ein Ticket kaufen oder einen Vertrag abschließen können, lässt sich damit nicht vollständig bewerten.
Besonders sichtbar werden die Lücken in Bereichen, die Menschen regelmäßig nutzen. Dabei entscheidet nicht allein die Branche darüber, ob das BFSG greift. Relevant ist das konkrete digitale Angebot.
Onlineshops gehören zu den deutlichsten Anwendungsfällen des BFSG. Trotzdem entstehen noch immer Barrieren an fast jeder Stelle des Kaufprozesses:
Produkte lassen sich nicht über die Tastatur auswählen.
Filter werden vom Screenreader nicht verständlich ausgegeben.
Fehlermeldungen erscheinen nur farblich oder verschwinden, bevor sie erfasst werden können.
Im Warenkorb fehlen eindeutige Bezeichnungen.
Beim Bezahlen werden Pflichtfelder nicht richtig angekündigt.
Im Gisma Barrierefreiheitscheck 2026 erreichten die untersuchten großen Onlineshops im Durchschnitt 89,32 Punkte. Drei der 50 untersuchten Startseiten erzielten die Höchstwertung. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, zeigt aber auch, dass selbst auf den Startseiten weiterhin technische Barrieren bestehen.
Hinzu kommt: Die größten Probleme liegen oft nicht auf der Startseite, sondern tiefer im Angebot. Erst bei der Produktauswahl, im Kundenkonto oder beim Bezahlvorgang zeigt sich, ob ein Shop wirklich nutzbar ist.
Digitale Bankangebote sind für ein selbstbestimmtes Leben besonders wichtig. Eine Überweisung, die Kontrolle des Kontostands oder der Abruf eines Kontoauszugs sollten ohne fremde Hilfe möglich sein.
Viele Banken haben ihre öffentlich zugänglichen Informationsseiten inzwischen überarbeitet. In geschützten Kundenbereichen entstehen jedoch weiterhin Barrieren. Komplexe Formulare sind nicht eindeutig beschriftet. Grafische Finanzübersichten enthalten keine verständlichen Alternativen. Kontoauszüge werden als nicht zugängliche PDF-Dokumente bereitgestellt.
Auch die Anmeldung kann zum Problem werden. Wenn eine Freigabe in der App nicht mit dem Screenreader funktioniert oder ein zeitlich begrenzter Code nicht rechtzeitig erfasst werden kann, lässt sich eine Überweisung nicht selbstständig abschließen.
Im Bereich Mobilität greifen digitale und physische Barrierefreiheit direkt ineinander. Wer keine Verbindung suchen oder kein Ticket kaufen kann, kann eine Reise unter Umständen gar nicht erst antreten.
Zu den häufigen Problemen gehören interaktive Karten, die sich nicht mit dem Screenreader bedienen lassen, sowie unzureichende Kontraste bei Echtzeitinformationen. Auch kurze Zeitbegrenzungen beim Fahrkartenkauf können dazu führen, dass ein Vorgang abgebrochen wird, bevor er abgeschlossen ist.
Das BFSG erfasst im Personenverkehr unter anderem bestimmte Websites, Apps und elektronische Ticketdienste. Für den Stadtverkehr, Vorortverkehr und Regionalverkehr ist der Anwendungsbereich teilweise enger und betrifft unter anderem interaktive Selbstbedienungsterminals.
Der Gisma Barrierefreiheitscheck 2026 zeigt hier eine positive Entwicklung. Die untersuchten Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs erreichten im Durchschnitt 91,73 Punkte. Sieben der untersuchten Startseiten erzielten die Höchstwertung. Ob die gesamte Reise digital zugänglich ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Echte Barrierefreiheit beginnt bei der Planung und reicht bis zur Information über kurzfristige Änderungen. Auch Hinweise zu defekten Aufzügen oder geänderten Bahnsteigen müssen rechtzeitig auffindbar und mit Hilfsmitteln nutzbar sein.
Gesundheitsangebote fallen nicht allein deshalb unter das BFSG, weil sie aus dem Gesundheitsbereich stammen. Eine Onlineapotheke kann jedoch als elektronischer Handel erfasst sein. Auch andere digitale Angebote können betroffen sein, wenn darüber Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen werden.
Gerade hier sind die bestehenden Barrieren besonders folgenreich. Menschen müssen Termine buchen, Medikamente bestellen oder wichtige Informationen zu ihrer Behandlung finden können.
Im Gisma Barrierefreiheitscheck 2026 erreichten die untersuchten Websites von Arztpraxen durchschnittlich 84,79 Punkte. Keine der untersuchten Startseiten erzielte die volle Punktzahl. Onlineapotheken lagen bei durchschnittlich 85,77 Punkten. Nur eine untersuchte Startseite erreichte die Höchstwertung.
Die Prüfung umfasste allerdings keine vollständigen Abläufe wie die Produktsuche, das Hochladen eines Rezepts oder den Bezahlvorgang. Gerade dort können weitere Barrieren auftreten.
Für Nutzende zählt am Ende nicht der Wert einer Startseite. Entscheidend ist, ob sie einen Termin vereinbaren oder ein benötigtes Medikament ohne fremde Hilfe bestellen können.
Auch im Sport und in der Kultur hängt die gesetzliche Einordnung vom jeweiligen Angebot ab. Werden Tickets online verkauft, handelt es sich in der Regel um elektronischen Geschäftsverkehr. Damit kann der Buchungsprozess unter das BFSG fallen.
Digitale Saalpläne sind dabei ein bekanntes Problem. Die grafische Platzwahl ist für blinde Menschen häufig nicht verständlich. Auch Personen, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren, können einzelne Plätze oft nicht erreichen oder auswählen.
Hinzu kommt eine Ungleichbehandlung bei barrierefreien Plätzen. Während reguläre Tickets direkt online gekauft werden können, müssen Rollstuhlplätze oder Plätze für Begleitpersonen bei vielen Veranstaltern telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.
Im Sport beginnt digitale Teilhabe deshalb schon lange vor dem Besuch im Stadion. Sie beginnt bei der Suche nach Informationen, setzt sich im Ticketshop fort und endet erst, wenn die Buchungsbestätigung zugänglich vorliegt.
Die Startseiten der untersuchten Bundesligavereine erreichten im Gisma Barrierefreiheitscheck 2026 durchschnittlich 88,66 Punkte. Das ist etwas besser als im Vorjahr. Die Untersuchung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Ticketshops, die Platzwahl oder die Bezahlung zugänglich waren.
Mit dem BFSG wurden nicht nur Anforderungen eingeführt. Es wurden auch Strukturen geschaffen, um ihre Einhaltung zu kontrollieren.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen hat im September 2025 ihre bundesweite Tätigkeit aufgenommen. Im Januar 2026 beschloss ihr Verwaltungsrat Marktüberwachungsstrategien für Produkte und Dienstleistungen.
Die Behörde reagiert auf Beschwerden und Hinweise. Gleichzeitig kann sie selbst Prüfungen auf Grundlage ihrer Marktüberwachungsstrategien durchführen. Anfang Juni 2026 berichtete sie von fast 700 eingegangenen Meldungen.
Bei einer Prüfung geht es nicht nur um technische Barrieren. Die Marktüberwachungsstelle kontrolliert auch, ob vorgeschriebene Informationen zur Barrierefreiheit vollständig vorliegen.
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, fordert sie das betroffene Unternehmen zunächst zur Korrektur auf. Werden die Anforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist erfüllt, sind weitere Maßnahmen möglich. Dazu gehören die Einschränkung oder Untersagung eines Angebots. Bei bestimmten Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Abwarten ist keine sinnvolle Strategie mehr.
Der erste Schritt ist eine klare Bestandsaufnahme. Unternehmen müssen wissen, welche Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen und welche digitalen Kontaktpunkte dazugehören. Dabei sollte nicht nur die Startseite betrachtet werden.
Ein Onlineshop muss von der Produktsuche bis zur Bestätigung geprüft werden. Bei einer Bank sind auch das Kundenkonto und die Authentifizierung relevant. Im Ticketverkauf gehören die Platzwahl und die Bezahlung dazu.
Automatisierte Prüfungen helfen dabei, technische Fehler schnell zu erkennen. Sie bilden jedoch nur einen Teil der Anforderungen ab. Deshalb sollten sie durch manuelle Prüfungen ergänzt werden.
Tests durch Menschen mit Behinderungen zeigen zusätzlich, ob ein Angebot unter realen Bedingungen nutzbar ist.
Wichtig sind außerdem klare Zuständigkeiten. Barrierefreiheit darf nicht bei einer einzelnen Person liegen, die Fehler nachträglich beheben soll. Sie muss bei der Planung neuer Funktionen berücksichtigt und in bestehende Abläufe eingebunden werden.
Auch nach einer Überarbeitung ist die Arbeit nicht abgeschlossen. Neue Inhalte, Aktualisierungen und Änderungen an externen Komponenten können jederzeit neue Barrieren verursachen. Digitale Barrierefreiheit ist deshalb kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe.
Das BFSG hat digitale Barrierefreiheit in Deutschland sichtbarer und verbindlicher gemacht. Erste Verbesserungen lassen sich erkennen. Unternehmen beschäftigen sich intensiver mit dem Thema und auch die Marktüberwachung wird zunehmend konkreter.
Gleichzeitig zeigen die Untersuchungen, dass noch viel zu tun bleibt. Viele Websites weisen bereits auf der Startseite grundlegende Probleme auf. Noch größer können die Hürden in komplexen Formularen, Kundenkonten und Bezahlprozessen sein.
Ob das BFSG erfolgreich ist, entscheidet sich daher nicht allein in Prüfberichten oder in den Informationen zur Barrierefreiheit auf der Website. Entscheidend ist, ob Menschen ein Produkt bestellen, ein Ticket kaufen oder ihre Bankgeschäfte erledigen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Ein Jahr nach dem Start des Gesetzes ist klar: Der rechtliche Rahmen steht. Jetzt muss Barrierefreiheit im digitalen Alltag ankommen.
Kann deine Website wirklich jeder nutzen? Mach jetzt den Test für deine eigene Seite.
:no_upscale():format(png))
Wie werden Formularelemente barrierefrei gestaltet?
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Inklusives Design - Ein Gewinn für alle
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Visuelle Anpassungsmöglichkeiten von Eye-Able
Geschichte lesen:no_upscale())
Barrierefreiheit im Internet: Pflicht oder Herzensangelegenheit?
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Integration mit dynamischen Nachladen
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Warum ist Inklusion am Arbeitsplatz so wichtig?
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Wie die Eye-Able® Assist Vorlesefunktion funktioniert und an die Webseite angepasst werden kann
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Warum sollten alle Webseiten barrierefrei sein?
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Wir haben den Würzburger Startup-Preis gewonnen!
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Was ist Farbenblindheit und wie Eye-Able® hilft
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Was ist Farbenblindheit und wie Eye-Able hilft
Geschichte lesen:no_upscale():format(png))
Wie nutze ich als sehbehinderter Mensch eine Website?
Geschichte lesenSchreiben Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
:no_upscale():format(png))