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Homeoffice und Behinderung: Eine große Chance für Inklusion
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BFSG-konform werden: Das Wichtigste in KürzeScope klären: Prüfe, welche digitalen Angebote unter das BFSG fallen.
Ganzheitlich testen: Betrachte die gesamte Customer Journey und kombiniere automatisierte mit manuellen Tests.
Gezielt verbessern: Priorisiere kritische Barrieren und behebe ihre Ursachen nachhaltig.
Compliance sichern: Dokumentiere deine Maßnahmen und überprüfe die Barrierefreiheit kontinuierlich.
Ob euer Unternehmen unter das BFSG fällt, hängt davon ab, welche digitalen Angebote ihr bereitstellt: Betroffen sind unter anderem elektronische Geschäftsverkehrsdienstleistungen, Bankdienstleistungen, Online-Shops, E-Commerce-Angebote und bestimmte Personenbeförderungsdienste, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Fällt eure Website oder App in einen dieser Bereiche, gilt das Gesetz auch für euch.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Website oder jeder digitale Touchpoint betroffen ist – das hängt vom Einzelfall ab.
Klärt deshalb zuerst euren eigenen Anwendungsbereich, bevor ihr mit der eigentlichen Prüfung startet: Welche digitalen Services bietet ihr an? Welche davon richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher? Und welche eurer Websites, Apps oder Prozesse gehören dazu?
Seid ihr unsicher, ob euer Unternehmen betroffen ist? Unser Artikel BFSG: Wer ist betroffen? bietet einen ausführlichen Überblick.

Wenn klar ist, welche digitalen Angebote unter das BFSG fallen, ist der nächste Schritt, den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit zu prüfen. Eine Prüfung zeigt, welche Barrieren bestehen und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
Dabei solltest du nicht nur einzelne Seiten oder WCAG-Kriterien betrachten, sondern auch die gesamte Customer Journey.
Eine barrierefreie Startseite nützt wenig, wenn Nutzende später an einem Formular, beim Login oder im Checkout scheitern.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen zentrale Nutzerwege wie:
Registrierung und Login
Suche und Navigation
Formulare (z.B. Kontaktformulare oder Registrierungsformulare)
Buchungs- oder Bestellprozesse
Bezahlung und Checkout (Warenkorb)
Downloads und Dokumente
Automatisierte Tests können viele technische Probleme schnell aufdecken, erfassen aber nicht alle Barrieren. Ergänzende manuelle Prüfungen sind daher wichtig – insbesondere bei komplexen Funktionen und kritischen Customer Journeys.
So erhältst du nicht nur eine Liste einzelner Fehler, sondern ein realistisches Bild davon, ob Menschen mit Behinderungen dein digitales Angebot tatsächlich von Anfang bis Ende nutzen können.

Nach der Prüfung kennst du die Bereiche mit Handlungsbedarf. Bei größeren Websites oder digitalen Plattformen können viele Findings zusammenkommen. Daher ist es wichtig, die Barrieren sinnvoll zu priorisieren, anstatt nur eine lange Fehlerliste abzuarbeiten.
Entscheidend ist, wie stark eine Barriere die Nutzung tatsächlich einschränkt. Probleme, die Nutzende daran hindern, einen wichtigen Prozess abzuschließen oder bestimmte Inhalte zu erreichen, sollten weit oben auf der Prioritätenliste stehen.
Berücksichtige dabei:
Schweregrad: Wie stark schränkt die Barriere die Nutzung ein?
Reichweite: Tritt das Problem nur an einer Stelle oder in einer wiederverwendeten Komponente auf vielen Seiten auf?
Relevanz: Betrifft die Barriere eine zentrale Funktion oder Customer Journey?
Aufwand: Welche Probleme lassen sich schnell beheben und wo sind größere technische Anpassungen notwendig?
So entsteht aus den Ergebnissen der Prüfung ein konkreter Maßnahmenplan, mit dem du besonders kritische Barrieren zuerst angehen kannst.
Im nächsten Schritt geht es an die Umsetzung. Behebe Barrieren nicht nur dort, wo sie bei der Prüfung gefunden wurden, sondern suche nach ihrer Ursache.
Ein Beispiel: Ist ein Button auf mehreren Seiten nicht per Tastatur bedienbar, kann das Problem in einer zentral verwendeten Komponente liegen. Wird diese Komponente korrigiert, lässt sich die Barriere möglicherweise an vielen Stellen gleichzeitig beheben.
Dies gilt auch für wiederkehrende Probleme in Templates, Formularen oder Design-Systemen. Je früher Barrierefreiheit dort berücksichtigt wird, desto weniger einzelne Fehler müssen später nachgebessert werden.
Das Ziel sollte nicht nur sein, eine Liste von Findings abzuarbeiten. Nachhaltige BFSG-Konformität entsteht, wenn Barrierefreiheit direkt in Design, Entwicklung und Content-Prozesse einfließt.

Nach der Umsetzung solltest du überprüfen, ob die gefundenen Barrieren tatsächlich behoben wurden. Eine technische Anpassung bedeutet nicht automatisch, dass ein Angebot in der Praxis barrierefrei nutzbar ist.
Gerade bei komplexen Funktionen und wichtigen Customer Journeys sind erneute Tests (Regressionstests) sinnvoll. Neben automatisierten Prüfungen helfen manuelle Tests, Probleme zu erkennen, die sich technisch nur schwer oder gar nicht erfassen lassen.
Besonders wertvoll sind Tests mit Menschen mit Behinderungen. Sie zeigen, ob Prozesse tatsächlich verständlich, bedienbar und mit unterschiedlichen assistiven Technologien nutzbar sind.
So stellst du sicher, dass aus einer vorgenommenen Änderung auch eine tatsächliche Verbesserung für Nutzende wird.
BFSG-Compliance bedeutet nicht nur, Barrieren zu erkennen und zu beheben. Unternehmen müssen auch nachvollziehbar darlegen können, wie sie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Dokumentiere daher, welche digitalen Angebote geprüft wurden, welche Barrieren dabei festgestellt wurden und welche Maßnahmen du zu ihrer Behebung umgesetzt hast. Auch Testergebnisse, Zuständigkeiten und wiederkehrende Prüfprozesse sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
Eine strukturierte Dokumentation hilft nicht nur, den Überblick über deine Maßnahmen zu behalten. Sie kann auch wichtig werden, wenn eine Marktüberwachungsbehörde Informationen zur Barrierefreiheit deines Angebots anfordert.
Mehr dazu, welche Anforderungen dabei gelten und was Unternehmen dokumentieren sollten, erfährst du in unserem Artikel zur BFSG-Dokumentationspflicht.
Fällt euer digitales Angebot unter das BFSG, müsst ihr auch transparent darüber informieren, wie eure Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Diese sogenannte Barrierefreiheitserklärung muss für die Allgemeinheit barrierefrei zugänglich sein.
Dazu gehören eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung sowie Erläuterungen dazu, wie die einschlägigen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde muss angegeben werden.
Wichtig ist dabei: Die Barrierefreiheitserklärung ist nicht dasselbe wie eine freiwillige Aussage, dass eure Website „vollständig barrierefrei" ist. Sie soll nachvollziehbar machen, wie Barrierefreiheit bei der angebotenen Dienstleistung umgesetzt wird.

Mit der erfolgreichen Prüfung und Behebung bestehender Barrieren ist die Arbeit nicht abgeschlossen. Websites und digitale Services verändern sich ständig: Neue Inhalte werden veröffentlicht, Komponenten angepasst, Funktionen ergänzt oder ganze Customer Journeys überarbeitet.
Dadurch können auch nach einer erfolgreichen Optimierung neue Barrieren entstehen. Das BFSG verlangt, dass die Barrierefreiheitsanforderungen während der gesamten Zeit erfüllt werden, in der eine betroffene Dienstleistung angeboten oder erbracht wird.
Regelmäßige automatisierte Prüfungen können helfen, neue Probleme frühzeitig zu erkennen. Ergänzend sollten insbesondere größere Änderungen und wichtige Customer Journeys manuell überprüft werden.
Langfristige BFSG-Konformität bedeutet, Barrierefreiheit nicht als einmaliges Projekt zu behandeln, sondern sie dauerhaft in Prozesse für Content, Design, Entwicklung und Qualitätssicherung zu integrieren.
BFSG-konform zu werden bedeutet mehr, als einzelne Barrieren auf einer Website zu beheben. Entscheidend ist, digitale Angebote ganzheitlich zu betrachten – von der ersten Prüfung über die Optimierung und Dokumentation bis hin zum kontinuierlichen Monitoring.
Wer Barrierefreiheit dauerhaft in Content, Design, Entwicklung und Qualitätssicherung integriert, schafft nicht nur die Grundlage für BFSG-Compliance. Gleichzeitig entstehen digitale Angebote, die für mehr Menschen einfacher und besser nutzbar sind.
Du möchtest wissen, wo du aktuell stehst? Mit Eye-Able kannst du deine digitalen Angebote prüfen, Barrieren priorisieren und ihre Entwicklung kontinuierlich überwachen.
Verschaffe dir einen ersten Überblick über den Barrierefreiheitsstatus deiner Website – unverbindlich und ohne Vorkenntnisse.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt davon ab, ob eure Produkte oder Dienstleistungen zu den im BFSG geregelten Bereichen gehören – etwa elektronischer Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen oder bestimmte Personenbeförderung. Richtet sich euer digitales Angebot an Verbraucherinnen und Verbraucher und fällt es in einen dieser Bereiche, seid ihr zur Barrierefreiheit verpflichtet. Einen ausführlichen Überblick gibt unser Artikel BFSG: Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für Dienstleistungen, die ihr zu diesem Zeitpunkt bereits mit vorher rechtmäßig genutzten Produkten erbracht habt, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Wie der Stand ein Jahr nach Inkrafttreten aussieht, zeigt unser Artikel Ein Jahr BFSG – Ein Meilenstein mit Realitätscheck
Nein. Das BFSG verlangt, dass eure Website die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt – als technische Referenz dienen die WCAG-Kriterien in der Regel bis Konformitätsstufe AA. Ziel ist, dass zentrale Inhalte und Prozesse nutzbar sind, nicht Perfektion auf jeder Seite.
Wie viel Barrierefreiheit nötig ist und was du dafür konkret umsetzen muss, erfährst du in unserem Artikel "Wie viel Barrierefreiheit brauche ich wirklich?"
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Verstöße prüfen und Maßnahmen anordnen. Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation drohen laut unserem Artikel BFSG-Dokumentationspflicht: Ab 2026 wird geprüftBußgelder von bis zu 100.000 € sowie im schlimmsten Fall ein vollständiges Vertriebsverbot. Was ein Verstoß in der Praxis bedeuten kann, zeigt außerdem Der Fall Carrefour – und was er uns in Sachen Barrierefreiheit lehrt
Nein. Websites verändern sich laufend durch neue Inhalte, Funktionen und Design-Updates, wodurch neue Barrieren entstehen können. Das BFSG verlangt, dass die Anforderungen während der gesamten Zeit erfüllt werden, in der ihr eure Dienstleistung anbietet. Wie groß der Nachholbedarf bei vielen Unternehmen noch ist, zeigt Ein Jahr BFSG: Wo Unternehmen bei digitaler Barrierefreiheit noch Nachholbedarf haben
Die Prüfung deckt auf, welche Barrieren bestehen. Die Dokumentationspflicht verlangt zusätzlich, dass ihr lückenlos festhaltet, welche Angebote geprüft wurden, welche Barrieren gefunden und wie sie behoben wurden – seit Januar 2026 wird das von der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) aktiv kontrolliert. Alle Details dazu in BFSG-Dokumentationspflicht: Ab 2026 wird geprüft
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