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Für öffentliche Stellen des Bundes gelten das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0. Länder und Kommunen müssen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen beachten. Die Anforderungen beruhen auf gemeinsamen europäischen Vorgaben, unterscheiden sich aber in einzelnen Punkten, etwa bei zusätzlichen Informationspflichten oder den zuständigen Stellen.
Welche Regelungen im Einzelnen gelten, erfahrt ihr in unserem Überblick zur BITV.
Eine barrierefreie Startseite hilft wenig, wenn der eigentliche Verwaltungsprozess drei Klicks später nicht mehr zugänglich ist.
Zum Beispiel eine Terminbuchung beim Bürgeramt: Die Informationen zu Öffnungszeiten und benötigten Unterlagen sind problemlos zugänglich. Im nächsten Schritt öffnet sich jedoch ein Kalender, in dem sich freie Termine nur mit der Maus auswählen lassen. Für Menschen, die ausschließlich die Tastatur nutzen, endet der Weg hier.
Ähnlich kann es bei einem Online-Antrag aussehen. Das Formular selbst lässt sich mit Screenreader und Tastatur bedienen. Am Ende muss jedoch ein PDF heruntergeladen, ausgefüllt und wieder hochgeladen werden, dessen Formularfelder nicht korrekt ausgezeichnet sind. Eine einzige Barriere kann so den gesamten Prozess unterbrechen.
Schaut daher nicht nur auf einzelne Seiten, sondern auf den vollständigen Weg: Informationen finden, einen Antrag starten, Unterlagen hochladen, einen Termin wählen und eine Bestätigung erhalten.

Eine Stadtverwaltung hat selten nur eine Website. Dazu kommen Serviceportale, Online-Formulare, Terminbuchungen, Fachverfahren und oft Tausende Seiten und Dokumente. Manche Inhalte werden zentral gepflegt, andere von einzelnen Ämtern oder externen Dienstleistern.
Beginnt mit einer repräsentativen Auswahl wichtiger Seiten, Funktionen und Verwaltungsprozesse. Dazu gehören beispielsweise häufig genutzte Online-Anträge, Terminbuchungen, Formulare und zentrale Dokumente. Berücksichtigt dabei unterschiedliche Seitentypen und Nutzungssituationen.
Automatisierte Tests können viele technische Fehler erkennen. Ob ein digitales Angebot aber auch in unterschiedlichen Nutzungssituationen funktioniert, zeigt sich oft erst bei einer manuellen Prüfung.
Ein Beispiel ist ein Serviceportal mit mehreren Formularschritten. Was passiert, wenn ein Pflichtfeld leer bleibt oder eine Eingabe ungültig ist? Wird die Fehlermeldung vom Screenreader ausgegeben? Ist sie eindeutig dem betroffenen Feld zugeordnet? Und können Nutzende den Fehler auch mit der Tastatur problemlos korrigieren?
Hinweis: Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549. Die derzeit harmonisierte Fassung V3.2.1 basiert für Websites im Wesentlichen auf den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die neuere Version V4.1.1 berücksichtigt bereits WCAG 2.2, ist jedoch nicht als harmonisierte Norm im EU-Amtsblatt zitiert. Wer neue digitale Angebote entwickelt oder bestehende überarbeitet, sollte die zusätzlichen Anforderungen aus WCAG 2.2 trotzdem schon berücksichtigen.
Viele Verwaltungen nutzen dieselben Komponenten für unterschiedliche digitale Angebote. Ein Kalendermodul kann beispielsweise sowohl bei der Terminbuchung im Bürgeramt als auch bei der Kfz-Zulassung oder der Ausländerbehörde zum Einsatz kommen.
Lässt sich dieses Modul nur mit der Maus bedienen, betrifft die Barriere gleich mehrere Services. Statt jede Terminbuchung einzeln zu korrigieren, ist es sinnvoller, die gemeinsam genutzte Komponente barrierefrei zu gestalten. So profitieren auch andere Angebote von der Verbesserung.
Schaut deshalb nach einem Test nicht nur darauf, welche Fehler gefunden wurden, sondern auch, wo sie entstehen. Gerade bei wiederverwendeten Komponenten kann eine Korrektur an der richtigen Stelle gleich mehrere digitale Angebote zugänglicher machen.
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Technik. Öffentliche Stellen des Bundes müssen auf der Startseite ihrer Website zusätzlich Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstellen (§ 4 BITV 2.0). Dazu gehören Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten der Website, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Werden die Navigation, wichtige Inhalte oder die Struktur der Website verändert, sollten auch die Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Für Länder und Kommunen gelten unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern sind entsprechende Erläuterungen auch für kommunale Websites verpflichtend, in anderen gelten abweichende Anforderungen oder Ausnahmen. Einen Überblick bietet die Vergleichstabelle BGG/BITV des Landes Hessen.
Hinweis: Leichte Sprache folgt festen Regeln und wird idealerweise von Menschen aus der Zielgruppe geprüft. Einfache Sprache ist weniger streng geregelt und kann beispielsweise helfen, Anträge, Fristen und behördliche Informationen verständlicher zu machen. Sie ersetzt jedoch nicht die vorgeschriebenen Erläuterungen in Leichter Sprache.

Auch eine gut gepflegte Website kann noch Barrieren enthalten. Umso wichtiger ist es, Nutzenden eine einfache Möglichkeit zu geben, solche Probleme zu melden.
Ein Beispiel: Eine Person möchte ein Formular ausfüllen, kann aber ein Auswahlfeld nicht mit der Tastatur bedienen. Statt lange nach einer allgemeinen Kontaktadresse zu suchen, sollte sie die Barriere direkt über den Feedback-Mechanismus melden können.
Für öffentliche Stellen des Bundes soll der Feedback-Mechanismus von jeder Seite der Website unmittelbar erreichbar und einfach zu nutzen sein. Dabei darf der Meldeweg nicht selbst zur Barriere werden. Ein Kontaktformular, das sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt oder dessen Fehlermeldungen für Screenreader nicht zugänglich sind, hilft Betroffenen schließlich wenig.
Wichtig ist außerdem, dass Rückmeldungen beim zuständigen Team ankommen und bearbeitet werden. Auf entsprechende Meldungen und Anfragen müssen öffentliche Stellen des Bundes spätestens innerhalb eines Monats antworten (§ 12b Abs. 4 BGG).
Neben dem Feedback-Mechanismus ist auch die Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend. Sie informiert darüber, inwieweit das digitale Angebot die Anforderungen erfüllt, welche Inhalte gegebenenfalls nicht barrierefrei sind und warum. Außerdem muss sie auf mögliche barrierefreie Alternativen und den Feedback-Mechanismus hinweisen sowie das Schlichtungsverfahren erläutern und zur Schlichtungsstelle verlinken.
Macht es Nutzenden so einfach wie möglich, Fragen zu stellen oder Barrieren zu melden. Statt nur eine allgemeine E-Mail-Adresse oder die zentrale Telefonnummer anzugeben, solltet ihr möglichst eine konkrete Kontaktperson oder eine zuständige Stelle mit direkter Telefonnummer und E-Mail-Adresse nennen. So erreichen Fragen und Hinweise direkt die richtige Stelle.
Die Erklärung muss auf einer tatsächlichen Bewertung der Barrierefreiheit beruhen. Dabei ist anzugeben, ob die Bewertung intern oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt wurde. Für öffentliche Stellen des Bundes muss die Erklärung von jeder Seite der Website erreichbar sein und jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden. Für Länder und Kommunen gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.
Auch ein gründlich geprüftes digitales Angebot bleibt nicht automatisch barrierefrei. Neue Inhalte, Funktionen und technische Änderungen können jederzeit neue Barrieren schaffen.
Deshalb braucht es klare Zuständigkeiten und verbindliche Abläufe. Wer prüft beispielsweise neue PDFs vor der Veröffentlichung? Welche Anforderungen gelten für externe Dienstleister? Und wer stellt sicher, dass neue Formulare oder Portalfunktionen vor dem Start getestet werden?
Wichtig ist auch, dass alle, die digitale Inhalte erstellen oder pflegen, die grundlegenden Anforderungen kennen – etwa an Überschriften, Alternativtexte oder aussagekräftige Linktexte.
Regelmäßige automatisierte Prüfungen helfen dabei, neue technische Probleme frühzeitig zu erkennen. Bei größeren Änderungen, etwa einem Relaunch oder neuen Online-Services, sollten zusätzlich gezielte manuelle Tests eingeplant werden.
So wird Barrierefreiheit nicht nur punktuell überprüft, sondern zum festen Bestandteil der täglichen Arbeit.
Entscheidend ist, ob Menschen ans Ziel kommenBITV-Konformität lässt sich nicht allein an einer barrierefreien Startseite oder einem Prüfbericht festmachen. Entscheidend ist, ob Menschen digitale Verwaltungsleistungen selbstständig nutzen und ihre Anliegen erfolgreich abschließen können.
Wer vollständige Verwaltungsprozesse prüft, die Ursachen von Barrieren behebt und Barrierefreiheit im Arbeitsalltag verankert, schafft dafür die besten Voraussetzungen.
Findet heraus, wie barrierefrei eure Website bereits ist und wie ihr Barrieren gezielt beheben könnt.
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