Das BFSG 2025: Darauf kommt es an!
Digitale Barrierefreiheit ein „Muss“? Allerdings! Ab 2025 wird barrierefreie Gestaltung digitaler Inhalte gesetzlich gefordert – Und zwar durch den European Accessibility Act (EAA). Das deutsche Gesetz zu dessen Umsetzung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, auch BFSG.
Doch: In unserer dynamischen, digitalisierten Welt ist digitale Barrierefreiheit weit mehr als nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist der Schlüssel zum Erfolg, zu echter Inklusion und Chancengleichheit für alle! Bei Eye-Able® brennen wir dafür, digitale Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen hat. Deshalb haben wir hier für euch die wichtigsten Fakten und Daten rund um den EAA und das BFSG zusammengetragen und in einen Artikel gepackt!
Was genau bedeutet es für euch, digitale Barrierefreiheit umzusetzen? Und was müsst ihr bis 2025 in Bezug auf EAA und BFSG beachten? Keine Sorge! Wir sind für euch da, um euch an die Hand zu nehmen und Schritt für Schritt zu zeigen, worauf es wirklich ankommt.
Worauf müsst ihr achten?
Grundsätzlich: Digitale Barrierefreiheit umfasst die Gestaltung von digitalen Inhalten, Websites und Anwendungen, sodass sie von allen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, genutzt werden können. Dabei geht es nicht nur um technische Anpassungen, sondern auch um die Schaffung einer inklusiven digitalen Umgebung. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der Goldstandard für digitale Barrierefreiheit. Sie bieten umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und sind international anerkannt.
Die 4 Grundprinzipien der WCAG
Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzenden wahrgenommen werden können. Dazu gehören:
Textalternativen für Nicht-Textinhalte (z. B. Bilder, Videos)
Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte
Bedienbarkeit: Bedienungsoberflächen müssen für alle Nutzenden bedienbar sein:
Die Navigation sollte klar strukturiert und konsistent sein
Alle Funktionen müssen mit der Tastatur zugänglich sein
Interaktive Elemente sollten eindeutig beschriftet sein
Verständlichkeit: Informationen und die Nutzungsoberfläche müssen verständlich sein:
Klare, einfache Sprache verwenden
Anweisungen und Fehlermeldungen verständlich formulieren
Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Technologien (z. B. Screenreadern) interpretiert werden können:
Die Verwendung von Standard-HTML und ARIA-Labels
Sicherstellen, dass neue Technologien und Assistive Technologien problemlos funktionieren
Rechtliches: Das wird im EAA und BFSG gefordert
Mit der Verabschiedung des European Accessibility Act (EAA) wird es für Unternehmen ab 2025 in Europa verpflichtend, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten. Das gilt für bestehende, wie auch für neue Angebote.
Stichtag: 28.06.2025
Das sind Richtlinien des EAA:
Zugänglichkeit für digitale Produkte und Dienstleistungen: Alle digitalen Inhalte, die Unternehmen bereitstellen, müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind
Transparente Berichterstattung: Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, nachzuweisen, dass sie Barrierefreiheit umsetzen und kontinuierlich verbessern
Kund*innenfeedback: Regelmäßige Rückmeldungen von Nutzer*innen mit Behinderungen sind erforderlich, um Barrieren zu identifizieren und abzubauen
Barrierefreiheitserklärung: Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein Dokument, das Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, darzulegen, inwieweit ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind
ÜBRIGENS: Wir bieten auch ein Tool an, mit dem ihr eure Barrierefreiheitserklärung innerhalb von wenigen Minuten erhalten könnt. Schaut gerne auf unserer Website vorbei. So habt ihr schon eine Sorge weniger!
Wer muss den EAA befolgen?
Die Umsetzung des EAA richtet sich an eine Vielzahl von Organisationen und Unternehmen. Die Richtlinien sind klar definiert:
Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro sind verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten (Angaben können je nach Land variieren)
Auch öffentliche Stellen und Organisationen, die von den EU-Richtlinien betroffen sind, müssen die Barrierefreiheit in ihren digitalen Angeboten sicherstellen
Strafen und rechtliche Konsequenzen
Unternehmen, die die Anforderungen des EAA und des BFSG nicht erfüllen, riskieren erhebliche Geldstrafen, die bis zu 100.000 Euro betragen können. Diese finanziellen Konsequenzen können nicht nur die Unternehmensfinanzen stark belasten, sondern auch den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. In gewissen Fällen kann sogar die eigene Website offline genommen werden. Zusätzlich können rechtliche Schritte von Betroffenen oder Aufsichtsbehörden eingeleitet werden, was zu weiteren Kosten und organisatorischen Problemen führen kann.
Vorteile der digitalen Barrierefreiheit
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch zahlreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile:
1. Erweiterung der Zielgruppe
Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO haben rund 1,3 Milliarden Menschen der Weltbevölkerung eine Form von Behinderung. Das sind 16%, die ohne digitale Barrierefreiheit Probleme haben können, eure Inhalte zu verstehen! Indem ihr eure digitalen Angebote barrierefrei gestaltet, erhöht ihr eure Reichweite und könnt neue Kund*innen gewinnen.
2. Verbesserung des Nutzungserlebnisses
Barrierefreie Webseiten und Anwendungen sind in der Regel nutzungsfreundlicher für alle Menschen. Eine intuitive Navigation, klare Strukturen und verständliche Inhalte verbessern das Nutzererlebnis und steigern die Kundenzufriedenheit. Ein positives Nutzungserlebnis führt zu einer höheren Kund*innenbindung und erhöhten Wiederbesuchen.
3. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, heben sich von der Konkurrenz ab. Eine positive Reputation und ein gutes Markenimage tragen zur Steigerung des Vertrauens und der Markentreue bei. Kund*innen sind eher bereit, bei Unternehmen zu kaufen, die soziale Verantwortung übernehmen und Inklusion fördern.
4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Mit der bevorstehenden Einführung des EAA und des BFSG müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch proaktive Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen schützt ihr euer Unternehmen vor möglichen Strafen und rechtlichen Problemen.
Worauf kommt es bis 2025 an?
1. Bestandsaufnahme der digitalen Angebote
Der erste Schritt zur digitalen Barrierefreiheit ist eine gründliche Analyse Ihrer bestehenden digitalen Inhalte und Dienstleistungen. Hier sind einige Fragen, die ihr euch stellen solltet:
Sind unsere Websites und Apps schon barrierefrei?
Welche Barrieren bestehen für unsere Nutzer*innen mit Behinderungen?
Tools wie zum Beispiel unser Eye-Able® Audit helfen euch, den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu überprüfen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung aufzuzeigen. Das Tool liefert euch einen umfassenden Überblick über bestehende Barrieren und zeigt auf, wo Anpassungen nötig sind.
2. Umsetzung der WCAG-Richtlinien
Die Einhaltung der WCAG-Richtlinien ist unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier sind einige Beispiele für spezifische Maßnahmen, die ihr ergreifen könnt:
Gestaltung barrierefreier Inhalte:
Verwendet alternativen Text für Bilder, um deren Inhalt für Screenreader-Nutzer*innen verständlich zu machen
Stellt sicher, dass alle Multimedia-Inhalte Untertitel und Transkripte bieten
Navigation verbessern:
Überprüft die Navigation eurer Website auf Bedienfreundlichkeit und Konsistenz
Stellt sicher, dass alle Funktionen auch über die Tastatur zugänglich sind
Verständlichkeit gewährleisten:
Verwendet klare und einfache Sprache in euren Inhalten
Formuliert Fehlermeldungen und Anweisungen so, dass sie für alle verständlich sind
3. Schulung und Sensibilisierung
Eine inklusive Unternehmenskultur beginnt mit dem Bewusstsein aller Mitarbeitenden. Hier sind einige Maßnahmen, die ihr ergreifen könnt:
Regelmäßige Schulungen: Führt Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die Bedeutung der Barrierefreiheit verstehen und in ihren täglichen Aufgaben berücksichtigen.
ÜBRIGENS: Schulungen und Workshops zum Thema digitale Barrierefreiheit, die auch von Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden, bieten wir ebenfalls bei Eye-Able® an!
Ressourcen bereitstellen: Stellt Informationsmaterial und Ressourcen zur Verfügung, die das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit fördern
4. Kontinuierliche Verbesserung und Feedback
Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Hier sind Schritte, die Sie unternehmen können:
Regelmäßiges Feedback einholen: Fragt Nutzer*innen mit Behinderungen nach ihren Erfahrungen und sammelt Feedback zu bestehenden Barrieren. Ihr könnt Umfragen und persönliche Gespräche nutzen, um ein umfassendes Bild zu erhalten
Aktualisierungen und Anpassungen: Basierend auf dem Feedback solltet ihr regelmäßig eure digitalen Inhalte und Dienstleistungen überprüfen und anpassen. Seht euch an, welche Probleme am häufigsten auftreten, und priorisiert deren Behebung
Assistenzprogramme wie Eye-Able® Assist bieten Unterstützung, um die Nutzungserfahrung zu optimieren und zusätzliche Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu implementieren.
Für alle ein Gewinn!
Digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der allen Menschen zugutekommen sollte. Der EAA und das BFSG setzen klare Rahmenbedingungen, aber letztlich liegt es an den Unternehmen, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen und eine inklusive digitale Welt zu schaffen. Das muss aber auch kein Schaden sein, sondern bringt viele Vorteile mit sich. Für euch und auch für eure Nutzer*innen.
Bei Eye-Able® sind wir gerne bereit, euch auf diesem Weg zu begleiten. Lasst uns zusammenarbeiten, um die digitale Landschaft für alle Menschen zugänglich zu machen! Kontaktiert uns noch heute für eine kostenlose Beratung und erfahrt, wie wir eure digitale Infrastruktur barrierefrei gestalten können.
Gemeinsam können wir Barrieren abbauen!
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