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Barrierefreiheitserklärung verständlich erklärt: Inhalte, Pflichten, Beispiele
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Wie viel Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben?In vielen Projekten zur digitalen Barrierefreiheit taucht früher oder später dieselbe Frage auf: Reicht es, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen, oder müssen sämtliche Kriterien vollständig umgesetzt werden?
Die Unsicherheit entsteht vor allem durch die unterschiedlichen Konformitätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Während Level A grundlegende Anforderungen definiert, geht Level AA deutlich weiter. Level AAA hingegen beschreibt eine zusätzliche Optimierung, die in der Praxis nicht immer vollständig realisierbar ist.
Deshalb ist es wichtig, genau zu unterscheiden: Was ist verpflichtend – und was ist zusätzliche Optimierung? Und wie lässt sich Barrierefreiheit dauerhaft strukturiert umsetzen?
Maßstab ist WCAG AA – nicht maximale Optimierung auf AAA.
Rechtskonformität heißt systematisch vorgehen, nicht alles auf einmal lösen.
Barrierefreiheit ist kein Zielzustand, sondern ein Prozess.
In vielen Unternehmen hält sich hartnäckig die Annahme, digitale Barrierefreiheit sei nur dann erreicht, wenn sämtliche Kriterien der Konformitätsstufen A, AA und AAA vollständig umgesetzt werden. Diese Vorstellung führt häufig zu zwei problematischen Reaktionen: Entweder wird das Projekt aus Angst vor dem Umfang verschoben – oder es wird mit unrealistischen Perfektionsansprüchen gestartet.
Tatsächlich sehen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bewusst unterschiedliche Konformitätsstufen vor. Sie unterscheiden zwischen grundlegenden Anforderungen (Level A), erweiterten Anforderungen (Level AA) und zusätzlichen Optimierungen (Level AAA).
Entscheidend ist nicht, ob alle Kriterien erfüllt werden, sondern welche Anforderungen rechtlich maßgeblich sind.
Warum viele Unternehmen von AAA ausgehenViele Unternehmen orientieren sich zunächst an der höchsten Konformitätsstufe, weil „AAA“ nach maximaler Sicherheit und vollständiger Barrierefreiheit klingt. Der Anspruch, möglichst umfassend barrierefrei zu sein, ist grundsätzlich positiv.
Zudem wird der Begriff „vollständig barrierefrei“ häufig mit der Erfüllung aller A-, AA- und AAA-Kriterien gleichgesetzt. Mit diesem überhöhten Anspruch laufen Arbeitsgruppen, die das Thema Digitale Barrierefreiheit angehen wollen, oder externe Dienstleister Gefahr, die höchste Stufe als Ziel zu definieren.
Dabei wird jedoch oft übersehen, dass die WCAG bewusst abgestufte Qualitätsniveaus vorsehen – und dass rechtlich nicht die höchste Stufe maßgeblich ist. AAA kann in bestimmten Kontexten sinnvoll sein, ist jedoch kein allgemeiner Mindeststandard.
Die drei Stufen verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen:
Level A: grundlegende Zugänglichkeit Ohne die Anforderungen der Stufe A sind zentrale Funktionen einer Website für viele Menschen nicht nutzbar. Dazu gehören beispielsweise:
Alternativtexte für Bilder
klar beschriftete Formularfelder
vollständige Tastaturbedienbarkeit interaktiver Elemente
eine strukturierte Überschriftenhierarchie
Fehlen diese Grundlagen, können Inhalte von Screenreadern nicht korrekt erfasst oder Formulare nicht ausgefüllt werden.
Level AA baut auf diesen Grundlagen auf und stellt sicher, dass digitale Angebote für eine breite Zielgruppe praktikabel nutzbar sind. Typische Anforderungen sind:
ausreichende Farbkontraste
sichtbare Fokuszustände bei Tastaturbedienung
skalierbare Schrift ohne Funktionsverlust
verständliche Fehlermeldungen in Formularen
Diese Kriterien erhöhen nicht nur die Zugänglichkeit, sondern verbessern auch die allgemeine Nutzererfahrung.
Level AAA geht darüber hinaus und definiert weiterführende Qualitätskriterien. Beispiele sind:
besonders hohe Kontrastanforderungen
erweiterte Anforderungen an leicht verständliche Sprache
strengere Vorgaben bei Zeitbegrenzungen oder alternativen Darstellungsformen
Diese Maßnahmen können die Nutzung weiter verbessern, sind jedoch nicht in jedem Kontext vollständig realisierbar – etwa bei komplexen Anwendungen oder spezialisierten Fachinhalten.
Wichtig: Die Stufen sind nicht als Alles-oder-nichts-System gedacht, sondern als abgestufte Qualitätsniveaus.
Für Unternehmen ist nicht entscheidend, welche Konformitätsstufe theoretisch die höchste Qualität beschreibt, sondern welche Anforderungen rechtlich maßgeblich sind.
Die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit orientieren sich in der Praxis an den Anforderungen der WCAG auf Konformitätsstufe AA.
Das bedeutet:
Maßgeblich sind die Kriterien aus Level A und Level AA.
Level AAA ist nicht verpflichtend, sondern eine zusätzliche Optimierungsstufe.
Warum Level AA der Referenzrahmen ist Level AA stellt sicher, dass digitale Angebote für eine breite Zielgruppe zugänglich und praktikabel nutzbar sind. Es geht dabei nicht um maximale Optimierung, sondern um verlässliche Nutzbarkeit.
Die Anforderungen dieser Stufe decken zentrale Aspekte ab:
visuelle Wahrnehmbarkeit durch ausreichende Kontraste
Bedienbarkeit per Tastatur
klare Strukturierung von Inhalten
verständliche Interaktions- und Fehlermeldungen
Damit bildet Level AA einen ausgewogenen Standard zwischen technischer Machbarkeit und tatsächlicher Zugänglichkeit.
Level AAA definiert zusätzliche Qualitätskriterien, die über die grundlegende und erweiterte Nutzbarkeit hinausgehen. Viele dieser Anforderungen sind kontextabhängig und lassen sich nicht in allen digitalen Angeboten vollständig umsetzen.
Beispielsweise können sehr hohe Kontrastanforderungen gestalterische Spielräume stark einschränken. Erweiterte Anforderungen an besonders einfache Sprache sind bei spezialisierten Fachinhalten nicht immer realistisch. Auch bestimmte zeitliche Vorgaben sind bei interaktiven Anwendungen technisch nicht überall praktikabel.
Aus diesem Grund ist AAA nicht als verbindlicher Mindeststandard vorgesehen.
Für Unternehmen im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt als technischer Maßstab WCAG Level AA (A + AA).
Öffentliche Stellen nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung müssen zusätzlich zur technischen Barrierefreiheit weitere Informationspflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
eine Barrierefreiheitserklärung,
bestimmte Basisinformationen in Leichter Sprache,
sowie zentrale Inhalte in Deutscher Gebärdensprache.
Wichtig: Diese Zusatzpflichten sind keine „AAA-Konformität“, sondern eigenständige gesetzliche Anforderungen für öffentliche Stellen.
Rechtskonformität bedeutet nicht, jede denkbare Optimierung umzusetzen. Maßgeblich ist die systematische Erfüllung der Anforderungen aus Level A und AA.
Entscheidend ist vielmehr:
dass die maßgeblichen Kriterien erfüllt werden,
dass Barrieren strukturiert identifiziert und priorisiert werden,
und dass die Umsetzung dokumentiert und kontinuierlich überprüft wird.
Bevor du Maßnahmen planst, solltest du wissen, wo du stehst.
Viele Unternehmen beginnen direkt mit einzelnen Korrekturen – ohne zu wissen, wie groß der tatsächliche Handlungsbedarf ist und welchen Einfluss diese Maßnahmen auf die Barrierefreiheit ihrer Website haben.
Der erste Schritt ist deshalb immer eine Prüfung.
Starte mit einer Analyse deiner Website oder Anwendung. Diese kann automatisiert, manuell oder kombiniert erfolgen.
Automatisierte Prüfungen helfen dabei, technische Auffälligkeiten schnell sichtbar zu machen – zum Beispiel:
fehlende Alternativtexte
Kontrastprobleme
fehlende Formularbeschriftungen
strukturelle Fehler im Code
Sie liefern einen schnellen Überblick und zeigen, wo grundlegende Level-A-Probleme bestehen.
Manuelle Prüfungen gehen darüber hinaus. Sie bewerten zum Beispiel:
ob Inhalte verständlich strukturiert sind
ob die Navigation logisch aufgebaut ist
ob die Fokusführung nachvollziehbar funktioniert
wie sich Formulare tatsächlich bedienen lassen
Erst die Kombination aus automatisierter Analyse und manueller Bewertung ergibt ein realistisches Bild des Status quo.
Das Eye-Able Dashboard, das Ergebnisse bündelt und priorisiert darstellt, kann hier helfen, den Überblick zu behalten. Entscheidend ist: Du brauchst eine klare Grundlage, bevor du optimierst.
Schritt 2 – Maßnahmen priorisieren und strukturiert umsetzen Nach der Analyse geht es nicht darum, „erst A, dann AA“ isoliert abzuarbeiten. Entscheidend ist die Priorisierung nach Wirkung.
Beginne mit Barrieren, die Nutzung unmittelbar verhindern:
keine Tastaturbedienung
nicht nutzbare Formulare
fehlende Alternativtexte bei relevanten Inhalten
Sind diese Hürden beseitigt, folgt die systematische Erweiterung auf die Anforderungen aus Level AA – etwa:
Kontrastanpassungen im Designsystem
klare Fokusführung
verständliche Fehlermeldungen
konsistente Navigationsmuster
Statt jede einzelne Seite separat zu korrigieren, ist es effizienter, solche Muster zu identifizieren und strukturell zu beheben. Wird beispielsweise das Designsystem angepasst oder eine zentrale Formular-Komponente überarbeitet, verbessert sich die Barrierefreiheit automatisch an vielen Stellen gleichzeitig.
So entsteht Schritt für Schritt ein stabiler Standard – ohne das Team zu überfordern.
Barrierefreiheit wird erst nachhaltig, wenn sie dokumentiert und regelmäßig überprüft wird.
Eine einfache interne Checkliste kann hier helfen:
Wurden alle relevanten A- und AA-Kriterien geprüft?
Sind identifizierte Barrieren priorisiert?
Sind Zuständigkeiten klar definiert?
Wurden Maßnahmen dokumentiert?
Wird die Barrierefreiheitserklärung regelmäßig geprüft und bei Änderungen angepasst?
Gibt es eine regelmäßige Nachprüfung bei Updates oder neuen Inhalten?
Die Vorstellung, eine Website einmal vollständig barrierefrei umzusetzen und anschließend „fertig“ zu sein, klingt verlockend. In der Praxis ist sie jedoch kaum realistisch.
Nachfolgend erklären wir dir warum.
Digitale Angebote verändern sich ständig. Neue Inhalte werden veröffentlicht, Funktionen erweitert, Designanpassungen umgesetzt oder Systeme aktualisiert. Typische Veränderungen sind:
neue Unterseiten oder Landingpages
zusätzliche Funktionen oder Interaktionen
CMS-Updates
neu hochgeladene PDF-Dokumente
eingebundene Drittanbieter-Tools
Jede dieser Änderungen kann unbeabsichtigt neue Barrieren erzeugen – selbst wenn zuvor alle relevanten Kriterien erfüllt waren.
Eine Website kann also zu einem bestimmten Zeitpunkt den Anforderungen von Level A und AA entsprechen. Ob sie diesen Stand hält, hängt davon ab, wie Veränderungen begleitet werden.
Damit deine Website dauerhaft barrierefrei bleibt, brauchst du vor allem eines: Regelmäßigkeit.
Neue Inhalte, kleine Designanpassungen oder ein Plugin-Update – oft sind es genau diese alltäglichen Änderungen, die unbemerkt neue Barrieren entstehen lassen. Deshalb ist es sinnvoll, Barrierefreiheit nicht nebenbei laufen zu lassen, sondern bewusst mitzudenken.
Hilfreich sind:
wiederkehrende automatisierte Prüfungen
ergänzende manuelle Checks bei größeren Änderungen
eine klare Dokumentation, damit Fortschritte und offene Punkte sichtbar bleiben
eine Barrierefreiheitserklärung, die nicht veraltet, sobald sich etwas ändert
Wenn du unsicher bist, wo du starten sollst oder wie du Prioritäten setzt, kann es sinnvoll sein, dir Unterstützung zu holen und gemeinsam eine Struktur aufzubauen, die zu deinen internen Abläufen passt.
Mit der Plattform von Eye-Able kannst du deine Prüfungen zentral bündeln und Entwicklungen transparent nachvollziehen.
Das zentrale Dashboard hilft dir dabei:
automatisierte Prüfungen gebündelt auszuwerten
Auffälligkeiten schnell sichtbar zu machen
Barrieren nach ihrer Auswirkung zu priorisieren
Veränderungen an deiner Website nachvollziehbar zu dokumentieren
So erkennst du schneller, wenn sich durch Updates oder neue Inhalte etwas verändert – und kannst direkt reagieren.
Am Ende geht es nicht darum, einmal alles perfekt zu machen. Sondern darum, den Überblick zu behalten und kontinuierlich nachzusteuern.
Prüfe jetzt die Barrierefreiheit deiner Website und reduziere rechtliche Risiken, bevor sie entstehen.
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