Ihre Website, bereit für den EAA

Die Zukunft wird barrierefrei - und zwar per Gesetz! Der EAA verlangt von vielen Unternehmen, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und Gleichberechtigung zu fördern. Wie Sie das schaffen können? Ganz einfach, mit den Softwarelösungen Eye-Able®!

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Ihre Vorteile durch die Einhaltung des EAA

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

European Accessibility Act - Bereit für 2025?

Was ist der EAA und warum ist er für Ihr Unternehmen wichtig?

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) zielt darauf ab, wichtige digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu stärken.

Das Gesetz verpflichtet öffentliche- und viele private Unternehmen, die digitale Dienste oder Produkte für Verbraucher anbieten dazu, klare Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen. Dazu gehören die WCAG 2.2 Level AA-Richtlinien und die EN 301 549-Norm für die Barrierefreiheit von ICT (Informations- und Kommunikationstechnologien).

Warum das wichtig ist:

Der EAA ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift. Sie spiegelt einen allgemeinen Trend zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle wider. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Risiken, sondern

  • machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen zugänglich

  • verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle

  • stärken ihre Marke durch ihr sichtbares Engagement für Inklusion

  • sichern ihre Dienste für die Zukunft, da Barrierefreiheit zum Standard wird

Kurz gesagt: Beim EAA geht es nicht nur um Einhaltung. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gleichberechtigung – und ein strategischer Vorteil für Unternehmen, denen langfristiges Vertrauen und Relevanz für ihre Nutzer wichtig sind.

Warum sollte ich den EAA einhalten?

Die Einhaltung des European Accessibility Act (EAA) ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit – sie ist auch ein strategischer Vorteil. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU barrierefrei sein. Dazu gehören unter anderem Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen, SB-Terminals, Bankdienstleistungen und vieles mehr. Eine Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern, eingeschränktem Marktzugang und Reputationsschäden führen.

Durch barrierefreie Angebote erreichen Sie über 80 Millionen Menschen in der EU mit Behinderungen, erweitern Ihr Marktpotenzial und zeigen ein klares Bekenntnis zu Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion. Barrierefreiheit verbessert außerdem die Benutzerfreundlichkeit für alle – was sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und -bindung auswirken kann.

Wer jetzt handelt, kann vorausschauend planen, teure Ad-hoc-Lösungen vermeiden und Barrierefreiheit strategisch in seine digitalen Prozesse integrieren. So positionieren Sie Ihr Unternehmen als verantwortungsbewusst, zukunftsorientiert und bereit für eine inklusivere Zukunft.

Bis wann muss ich den EAA umsetzen?

Der EAA tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Warten lohnt sich nicht – denn je später Barrierefreiheit eingeplant wird, desto aufwendiger wird die Umsetzung.

Jetzt zu handeln bedeutet:
- rechtzeitig prüfen
- planbar anpassen
- Schritt für Schritt gesetzeskonform werden

Frühzeitige Vorbereitung verschafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Qualität digitaler Angebote – und das Nutzungserlebnis für alle.

Wen betrifft der EAA?

Der European Accessibility Act gilt für eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU entwerfen, herstellen, vertreiben und bereitstellen. Im Einzelnen betrifft er:

  • Hersteller – sind verantwortlich für die Barrierefreiheit der von ihnen entworfenen und hergestellten Produkte

  • Importeure – die relevante Produkte auf den EU-Markt

  • Vertreiber – bringen diese Produkte auf den Markt oder machen sie verfügbar

  • Dienstleister – die digitale Dienste direkt für Verbraucher anbieten

Wichtige Ausnahme:

Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind von den dienstleistungsbezogenen Verpflichtungen des EAA ausgenommen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein (z. B. beim Verkauf über größere Plattformen oder an öffentliche Einrichtungen) und werden aufgefordert, freiwillig bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit anzuwenden.

Der EAA gilt für eine Vielzahl von Branchen. Unternehmen, die die folgenden Arten von digitalen Produkten oder Dienstleistungen anbieten, fallen in der Regel in den Anwendungsbereich:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops

  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen

  • Telekommunikations- und Internetdienstleister

  • E-Books und E-Reading-Software

  • Apps für die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen

  • Audiovisuelle Medien und Streaming-Dienste

  • Verbraucherorientierte Software und Betriebssysteme

  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Kioske

Worauf muss ich beim BFSG achten? (im Hinblick auf die WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Standards, die festlegen, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind. Gemäß des EAA ist die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AA eine Kernanforderung.

Die WCAG 2.2 basieren auf vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von den Benutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videoinhalte und die Gewährleistung, dass Inhalte anpassbar und visuell unterscheidbar sind (z. B. durch starken Farbkontrast).

  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen über die Tastatur – nicht nur über die Maus oder durch "Touch" – bedienbar sein. Den Website-Besuchenden muss ausreichend Zeit für die Interaktion mit den Inhalten gegeben werden. Schnittstellen sollten blinkende Elemente vermeiden, die Anfälle auslösen können, und den Nutzenden die Navigation erleichtern.

  • Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und vorhersehbar sein. Dazu gehören die Verwendung einfacher Sprache, die korrekte Beschriftung von Formularfeldern und die Sicherstellung, dass sich Seiten auf der gesamten Website einheitlich verhalten.

  • Robustheit: Inhalte müssen auch bei technologischen Weiterentwicklungen barrierefrei bleiben. Das bedeutet, dass die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Browsern, Bildschirmleseprogrammen und anderen Hilfsmitteln gewährleistet sein muss.

Spezifische Anforderungen können laut EAA je nach Produkt oder Dienstleistung variieren.

Wie unterstützt Eye-Able® mich bei der Erfüllung des EAA?

Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung des EAA durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen. Unsere Softwaretools verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549.

Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen des EAA schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance.

Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Wir sind für Sie da.

Den EAA in wenigen Minuten verstehen

Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfahren Sie in unserem kurzen Erklärvideo.

Eye-Able® hilft Ihnen bei Gesetzeskonformität

Kontinuierliche Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.