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Eines lässt sich klar sagen: Das BFSG hat aus dem reinen Entwicklerthema Barrierefreiheit ein Thema gemacht, das nun auch in den Führungsebenen präsent ist und in vielen Unternehmen zu einem spürbaren Umdenken geführt hat. Das Interesse ist messbar gestiegen, Budgets wurden bereitgestellt, und die Nachfrage nach Audits, Schulungen sowie Accessibility-Tests hat massiv zugenommen. Begriffe wie WCAG, EN 301 549 und BITV gehören mittlerweile zum festen Vokabular digitaler Produktteams.
Das Versprechen dahinter war und ist groß: gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben. Websites, Apps, Online-Shops, Bankportale, E-Books, Ticketautomaten und Bestellterminals: all das soll barrierefrei zugänglich sein.
Schaut man sich nach einem Jahr die erste Bilanz aus Sicht der Betroffenen an, weicht der anfängliche Optimismus jedoch einer gewissen Ernüchterung: Nur wenige Menschen mit Einschränkungen berichten bisher von echten Verbesserungen im Alltag.
Viele Unternehmen haben das Thema bis kurz vor dem Stichtag aufgeschoben mit dem Ergebnis, dass Anpassungen oft nur oberflächlich vorgenommen wurden. Auch wenn punktuelle Fortschritte zwar sichtbar sind, bleibt flächendeckende Barrierefreiheit bisher ein unerreichtes Ziel.
Komplexe Formulare, Online-Banking, Buchungssysteme für Hotels oder Flüge sowie PDF-Dokumente stellen nach wie vor massive Barrieren dar.
Noch deutlicher wird das Defizit bei physischen Geräten: Fahrkartenautomaten, Bestellterminals in Restaurants oder Selbstbedienungskassen im Supermarkt sind für viele Menschen mit Behinderungen weiterhin kaum überwindbare Hürden. Während im Web zumindest erste Schritte getan wurden, stagniert die Entwicklung bei diesen Systemen im öffentlichen Raum. Dabei entscheidet gerade die Nutzbarkeit solcher Geräte darüber, ob Betroffene ihren Alltag selbstständig bewältigen können.
Hinzu kommt eine strukturelle Ausnahme, die im Alltag spürbar ist: Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind vom Gesetz ausgenommen. In der Praxis bedeutet das ein Großteil lokaler Dienstleister bleibt außen vor.
Dass der Druck auf den Markt bisher überschaubar blieb, liegt auch an der Kontrollinstanz. Ein Jahr nach Inkrafttreten befindet sich Marktüberwachungsstelle noch im Aufbau und ist noch nicht vollumfänglich aktiv. Erste Beschwerden und offizielle Prüfverfahren wurden zwar erwartet, die eigentliche Bewährungsprobe für das Gesetz beginnt jedoch erst jetzt. Wie konsequent die Behörde langfristig vorgehen und Sanktionen durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die tatsächliche Wirksamkeit des BFSG steht und fällt mit seiner Durchsetzung. Ohne Kontrollen und Sanktionen bleibt Barrierefreiheit für viele Unternehmen eine freiwillige Angelegenheit und das reicht nicht.
Hat das BFSG seine Ziele im ersten Jahr also erreicht? Die Antwort auf diese Frage lässt sich aus zwei Perspektiven beantworten:
Ja, wenn man den Erfolg daran misst, dass digitale Barrierefreiheit endlich Teil der öffentlichen Diskussion geworden ist, Budgets existieren und das Bewusstsein in den Führungsebenen verankert wurde.
Nein, wenn man erwartet hatte, dass innerhalb von zwölf Monaten eine barrierefrei zugängliche digitale Welt entsteht. Für Betroffene sind die Änderungen im Alltag bisher kaum wahrnehmbar. Das BFSG hat ein Fundament gelegt – die eigentliche Arbeit liegt jedoch noch vor uns.
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