Geschrieben von Carolin Kaulfersch am 05. Juni 2026

Post von der Marktüberwachung? So gehst du jetzt vor

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Die Marktüberwachung zur digitalen Barrierefreiheit wird konkret: Erste große Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungsbereich wurden bereits kontaktiert. Was bedeutet das für dein Unternehmen, wie solltest du reagieren und warum lohnt es sich, jetzt vorbereitet zu sein?

Ein nachdenklicher Mann liest am Schreibtisch ein Dokument. Er ist umgeben von einem Barrierefreiheits-Symbol und einer abgehakten Checkliste. Oben mittig steht das Eye-Able Logo.Erste Unternehmen von der MLBF kontaktiert

Seit Anfang 2026 wird die Arbeit der in Magdeburg ansässigen Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) deutlich sichtbar. Ende Mai wurden erste große Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungsbereich angeschrieben, um Auskunft über ihren Stand der digitalen Barrierefreiheit zu geben.

Die entscheidende Frage für Unternehmen lautet nicht mehr, ob kontrolliert wird, sondern: Wie gut kannst du erklären, wo dein Unternehmen steht und wie ihr bestehende Barrieren weiter abbaut? 

Für Unternehmen bedeutet das: Wer angeschrieben wird, sollte strukturiert reagieren. Wer noch nicht angeschrieben wurde, sollte sich jetzt vorbereiten.

Die Marktüberwachung ist kein theoretisches Risiko mehr 

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten seit Juni 2025 verbindliche Anforderungen für digitale B2C-Angebote wie Websites, Apps und Kundenportale. Die MLBF, die ihre bundesweite Tätigkeit bereits im September 2025 aufgenommen hat, kontrolliert nun verstärkt die Einhaltung dieses Gesetzes.

Was bisher für viele Unternehmen abstrakt klang, wird nun praktisch spürbar. Die zuständige Stelle baut ihre Arbeit weiter aus, analysiert den Markt und nimmt Unternehmen in den Blick, deren digitale Angebote besonders relevant für Verbraucherinnen und Verbraucher sind. 

Dass nun große Anbieter aus Finanzdienstleistungen und Versicherungen angesprochen werden, überrascht daher nicht. Gerade in diesen Branchen laufen zentrale Prozesse längst digital: Kontoeröffnung, Vertragsabschluss, Schadenmeldung, Login, Dokumentenabruf, Kundenkommunikation oder Serviceanfragen. Wenn diese Angebote nicht barrierefrei nutzbar sind, betrifft das Menschen mit Behinderungen unmittelbar in ihrem Alltag. 

"Unser Auftrag ist es, den gesetzlichen Rahmen verlässlich umzusetzen: Wir prüfen und greifen ein, wenn Anforderungen nicht erfüllt werden. Entscheidend ist, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird." - Robert Richard, Vorstand der MBLF

Nicht nur in Deutschland wird die digitale Barrierefreiheit durch das BFSG aktiv eingefordert. Auch in Ländern wie Frankreich, Italien, Österreich und Schweden gibt es durch die dortigen nationalen Gesetze bereits erste Verfahren. In den nächsten Monaten dürften weitere europäische Länder nachziehen.

Europakarte mit Einfärbungen der einzelnen Länder je nach Umsetzung des European Accessibility Act

Wie die Marktüberwachung vorgeht und was geprüft wird

Durch den Austausch mit Verbänden und Akteuren am Markt haben wir erfahren, dass die Behörde strukturiert auf zwei Wegen vorgeht. Einerseits arbeitet sie aktiv entlang fest definierter, mehrjähriger Marktüberwachungsstrategien. Andererseits handelt sie reaktiv auf Basis von Meldungen und Beschwerden – und hier liegt aktuell der Schwerpunkt. Bereits jetzt bearbeitet die MLBF fast 700 eingegangene Meldungen.

Ein Schreiben bedeutet dabei nicht automatisch, dass ein Verstoß festgestellt wurde – es bedeutet aber, dass ihr ab sofort auskunftsfähig sein müsst. Dabei reicht es nicht, auf eine allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit zu verweisen. Die Behörde prüft echte Nutzungssituationen:

  • Ist der Login mit Tastatur und Screenreader bedienbar? 

  • Lassen sich Vertragsstrecken ohne Maus abschließen? 

  • Sind Fehlermeldungen wahrnehmbar und hilfreich? 

  • Sind wichtige PDFs und Dokumente zugänglich? 

Hier zeigt sich, warum reine Selbstauskünfte oder automatisierte Schnelltests nicht ausreichen.

Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten 

1. Das Schreiben intern richtig einordnen  

Digitale Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Kläre sofort, wer intern die Verantwortung trägt (z. B. Recht, IT, UX oder Marketing), wer die nötigen Informationen bündelt und wer offiziell mit der Behörde kommuniziert. 

2. Fristen und Anforderungen prüfen  

Lies genau, welche Nachweise bis wann gefordert sind. Bleibe in der Kommunikation professionell und kooperativ – sachliche Rückfragen sind bei Unklarheiten völlig in Ordnung und zeigen, dass ihr den Prozess ernst nehmt. 

3. Betroffene digitale Angebote identifizieren  

Schau über die reine Startseite hinaus und prüfe alle relevanten B2C-Services. Unter das BFSG fallen häufig auch Kundenportale, Apps, Login-Bereiche, digitale Vertragsstrecken, Self-Service-Bereiche oder wichtige PDF-Downloads. 

4. Vorhandene Nachweise bündeln

Trage alles zusammen, was euren aktuellen Stand zur Barrierefreiheit belegt. Je lückenloser ihr Audits, Testergebnisse, Ticket-Roadmaps und interne Verantwortlichkeiten dokumentiert habt, desto souveräner könnt ihr gegenüber der Marktüberwachung auftreten. 

5. Keine perfekten Versprechen machen 

Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess in Richtung Rechtskonformität. Statt eine absolute Fehlerfreiheit zu garantieren, solltet ihr transparent kommunizieren, welche Nutzerpfade bereits geprüft wurden und wie euer dokumentierter Maßnahmenplan für verbleibende Barrieren aussieht. Das ist deutlich glaubwürdiger. 

6. Kritische Nutzerpfade priorisieren 

Fokussiere dich auf die Bereiche mit den größten Auswirkungen auf den Alltag der Nutzerinnen und Nutzer. Zentrale Prozesse wie Registrierungen, Logins, Vertragsabschlüsse, Zahlungsprozesse oder Schadenmeldungen müssen zwingend nicht nur technisch geprüft, sondern auch praktisch getestet werden. 

Was als Nächstes kommen könnte 

Auch wenn niemand vorhersagen kann, wer wann kontaktiert wird: Die Marktüberwachung wird in den kommenden Monaten durch Stichproben oder konkrete Beschwerden spürbar zunehmen.

Wie real Letzteres ist, zeigt das offizielle Meldeportal der MLBF sowie die enorme Zahl der bereits fast 700 eingegangenen Meldungen: Über ein Formular können Verbraucherinnen und Verbraucher Unternehmen nach § 32 BFSG melden, wenn sie auf digitale Barrieren stoßen.

Auch im europäischen Ausland wird es jetzt ernst. In Schweden geht die Aufsichtsbehörde auf Basis des European Accessibility Acts (EAA) bereits aktiv gegen große Online-Shops vor. Was das für den deutschen Markt bedeutet, lest ihr hier: Schweden prüft Online-Shops auf digitale Barrierefreiheit

Praxis-Tipp: Wie man als Unternehmen den Schritt von der BFSG-Pflicht zur gelebten digitalen Barrierefreiheit meistert, zeigen wir am 25. Juni in unserem Webinar mit der uniVersa. Meldet euch direkt an, um aus der Praxis zu lernen. 

Alternativ unterstützen wir euch jederzeit gern dabei, euren aktuellen Stand einzuordnen, zentrale Nutzerpfade zu prüfen und nächste Schritte strukturiert zu planen. Lass uns unverbindlich darüber sprechen! 

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