Sind Sie bereit für das BFSG?

Die Zukunft ist barrierefrei – und zwar per Gesetz! Mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert der Gesetzgeber, welche digitalen Angebote und Produkte barrierefrei gestaltet werden müssen.

Ihre Vorteile durch Einhaltung des BFSG

Größeres Publikum erreichen

Zeigen Sie Ihren Angestellten und Kunden, dass Inklusion eine Realität innerhalb Ihres Unternehmens ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken.

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Bereit für 2025?

Was ist das BFSG und warum ist es für Ihr Unternehmen wichtig?

Das BFSG ist die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in Deutschland. Es zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen und die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu stärken. 

Das Gesetz verpflichtet öffentliche und viele private Unternehmen, die Barrierefreiheit ihrer Websites und webbasierten Dienstleistungen sicherzustellen und klare Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen. Dazu gehören die WCAG 2.2 Level AA-Richtlinien und die EN 301 549-Norm für die Barrierefreiheit von ICT. 

Warum das wichtig ist:

Das BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Sie spiegelt einen allgemeinen Trend zu mehr Inklusion, digitaler Verantwortung und Benutzerfreundlichkeit für alle wider. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren nicht nur Risiken, sondern

  • machen ihre digitalen Dienste für Millionen von Menschen mit Behinderungen zugänglich

  • verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle

  • stärken ihre Marke durch ihr sichtbares Engagement für Inklusion

  • zukunftssichern ihre Dienste, da Barrierefreiheit zum Standard wird

Kurz gesagt: Bei dem BFSG geht es nicht nur um Compliance. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Gleichberechtigung – und ein strategischer Vorteil für Unternehmen, denen langfristiges Vertrauen und Relevanz für ihre Nutzer*innen wichtig sind.

Warum sollte ich das BFSG einhalten?

Die Einhaltung des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist nicht nur wichtig, um zukünftige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, um mögliche Bußgelder und Reputationsrisiken zu vermeiden. Darüber hinaus drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei gestaltet sind. 

Gleichzeitig erschließen Sie eine breitere Zielgruppe – darunter Millionen von Menschen mit Behinderungen – und zeigen Ihr klares Engagement für Inklusion und soziale Verantwortung. Wenn Sie jetzt handeln, positionieren Sie Ihr Unternehmen als zukunftsorientierte, vertrauenswürdige und kundennahe Marke.

Bis wann muss ich das BFSG umsetzen?

Stichtag war der 28. Juni 2025.

Seit diesem Datum müssen alle auf den Markt gebrachten Produkte und Dienstleistungen die festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Für bestehende Angebote, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2030.

Warten lohnt sich nicht – denn je später Barrierefreiheit eingeplant wird, desto aufwendiger wird die Umsetzung.

Jetzt zu handeln bedeutet:
- rechtzeitig prüfen
- planbar anpassen
- Schritt für Schritt gesetzeskonform werden

Frühzeitige Vorbereitung verschafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Qualität digitaler Angebote – und das Nutzungserlebnis für alle.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU entwerfen, herstellen, vertreiben und bereitstellen. Im Einzelnen betrifft es:

  • Hersteller – sind verantwortlich für die Barrierefreiheit der von ihnen entworfenen und hergestellten Produkte

  • Importeure – die relevante Produkte auf den EU-Markt bringen

  • Vertreiber – bringen diese Produkte auf den Markt oder machen sie verfügbar

  • Dienstleister – die digitale Dienste direkt für Verbraucher und Verbraucherinnen (B2C-Bereich) anbieten, zum Beispiel Websites, Apps oder Plattformen.

Wichtige Ausnahme:

Kleinstunternehmen – Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sind von den dienstleistungsbezogenen Verpflichtungen des BFSG ausgenommen. Sie können jedoch indirekt betroffen sein (z. B. beim Verkauf über größere Plattformen oder an öffentliche Einrichtungen) und werden aufgefordert, freiwillig bewährte Verfahren für die Barrierefreiheit anzuwenden.

Branchen, die vom BFSG betroffen sind

Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Branchen. Unternehmen, die die folgenden Arten von digitalen Produkten oder Dienstleistungen anbieten, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops

  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen

  • Telekommunikations- und Internetdienstleister

  • E-Book-Lesegeräte (E-Reader) und E-Reading-Software

  • Elektronische Tickets für den öffentlichen Verkehr oder Veranstaltungen

  • Apps für die Buchung öffentlicher Verkehrsmittel und Reisen

  • Audiovisuelle Medien und Streaming-Dienste

  • Verbraucherorientierte Software und Betriebssysteme

  • Verbraucherendgeräte wie Smartphones, Tablets, Computer, Smart-TVs

  • Zahlungsterminals im stationären Handel (z. B. Kartenzahlungsgeräte)

  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweisautomaten und Check-in-Automaten

Worauf muss ich beim BFSG im Kontext der WCAG achten?

Das BFSG verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Stufe AA) als zentrale Grundlage. Unternehmen, die bislang nach WCAG 2.1 gearbeitet haben, sollten ihre digitalen Angebote jetzt anpassen und sicherstellen, dass diese weiterhin den Standards entsprechen – etwa in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Hier spielt auch Responsive Design eine zentrale Rolle, um die Nutzung auf mobilen Geräten sicherzustellen. Wichtig ist außerdem, dass Inhalte mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel bleiben. 

Die konkreten Anforderungen können je nach Produkt oder Dienstleistung variieren. 

Wer überwacht das Gesetz und wie?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in der Verantwortung der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Marktüberwachungsstelle in Magdeburg eingerichtet. Sie prüft stichprobenartig digitale Produkte und Dienstleistungen, entwickelt Marktüberwachungsstrategien und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. 

Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, Barrieren direkt an die zuständige Behörde zu melden und bei Untätigkeit der Behörde auch rechtlich vorzugehen. Koordiniert wird der Prozess auf Bundesebene von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Unterstützung und Begleitung 

Neben der Marktüberwachung spielen weitere Institutionen eine beratende und begleitende Rolle. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit unterstützt Unternehmen und Behörden mit praktischen Hilfestellungen, verweist auf anwendbare harmonisierte Normen und gibt Orientierung bei der Umsetzung. Ergänzend dazu berichtet die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, regelmäßig über Fortschritte und bestehende Herausforderungen im Bereich Barrierefreiheit. 

Rolle der Bundesministerien 

Die konkrete Ausgestaltung des BFSG erfolgte durch eine Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, erarbeitet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit weiteren Ressorts. Dazu zählen das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie alle tragen dazu bei, die Anforderungen in ihren jeweiligen Fachbereichen umzusetzen und branchenspezifisch zu begleiten. 

Barrierefreiheit ist also nicht nur verpflichtend – sie ist auch kontrollierbar.

Wie kann Eye-Able® helfen?

Eye-Able® hilft Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der BFSG durch praktische, leicht zu integrierende digitale Barrierefreiheitslösungen. Unsere Softwaretools verbessern die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website für alle Nutzer durch Funktionen wie Kontrastanpassung, Screenreader-Unterstützung und Textgrößenanpassung – alles in Übereinstimmung mit Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.2 und EN 301 549. Darüber hinaus bieten wir detaillierte Barrierefreiheitsaudits, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärungen und geben maßgeschneiderte Empfehlungen, damit Sie die Anforderungen der BFSG schnell und effektiv erfüllen können. So verwandeln Sie die gesetzliche Vorgabe von einer Herausforderung in eine echte Chance.

Über die Tools hinaus unterstützt Eye-Able® als Plattform Ihre langfristige Barrierefreiheitsstrategie mit Schulungen für Ihre Teams, kontinuierlicher Überwachung und zusätzlichen Dienstleistungen wie Übersetzungen in einfache Sprache und KI-basierter mehrsprachiger Barrierefreiheit. Mit unserer Komplettlösung und unserem kompetenten Support vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen Vertrauen, erreichen mehr Menschen und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen digitale Inklusion.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge. Wir sind für Sie da.

Das BFSG in wenigen Minuten verstehen

Was das Gesetz bedeutet, wen es betrifft und warum es wichtig ist, erfahren Sie in unserem kurzen Erklärvideo.

Stets konform bleiben mit Eye-Able®

Fortlaufende Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.