Viele Organisationen und Unternehmen sind durch die EU-Richtlinie 2102 verpflichtet, ihre digitalen Systeme zugƤnglich zu machen. Mit den Lƶsungen von Eye-AbleĀ® kƶnnen Sie diesen gesetzlichen Rahmen leichter einhalten. Der Accessibility Service von Eye-AbleĀ® unterstĆ¼tzt Sie bei der Fƶrderung der Inklusion in Ihrer Organisation, sowohl intern als auch extern. Ob es darum geht, Websites mit Assistenzsoftware auszustatten, Webschnittstellen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu prĆ¼fen oder Mitarbeiter am Arbeitsplatz auszustatten - wir begleiten Sie auf Ihrem Weg. Wir unterstĆ¼tzen Sie bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit und der Einhaltung der BITV-Vorschriften.