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Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)

Ist Ihre Website schon barrierefrei? Was das Gesetz bedeutet und welche Folgen das für Ihre Website hat, erfahren Sie hier.

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Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das bereits 2002 in Kraft getreten ist, wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind…”
Nach diesem Gesetz sollen Menschen mit Behinderung also alles genauso und selbstständig nutzen können, wie jeder Mensch ohne Behinderung es auch kann.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act’s (EAA). Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und muss bis 2025 umgesetzt werden. Fast 10 Prozent der deutschen können Websites aufgrund einer Behinderung nicht nutzen.

Was genau steht im Gesetz zur Barrierefreiheitsstärkung?

Das Gesetz legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit zu fördern, wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Zugängen, die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Kommunikationsmitteln, die Anpassung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes können, je nach Ordnungswidrigkeit, Strafen bis 100.000 Euro entstehen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen:

Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Welche Produkte müssen barrierefrei gestaltet sein?
Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router
Kostenloses Beratungsgespräch
Welche Dienstleistungen müssen barrierefrei gestalten sein?
Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Kostenloses Beratungsgespräch

Welche Ziele hast das BFSG?

Die Hauptzielsetzung des BFSG ist es, Hindernisse und Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, ihre Rechte und Freiheiten in vollem Umfang wahrzunehmen. 

Fristen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Ist Ihre Website noch nicht barrierefrei?

Dann am besten gleich Kontakt aufnehmen und die eigene Homepage kostenlos mit einem BITV/WCAG-Schnelltest prüfen lassen.

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Gemeinsam für ein barrierefreies Internet – dafür stehen wir. Tragen Sie Ihre Informationen einfach in das nebenstehende Formular. Sie erhalten Ihren Testbericht automatisch via E-Mail.

Warum überhaupt Barrierefreiheit?

Allein in Deutschland haben über 7,9 Millionen Menschen eine Behinderung und deshalb Schwierigkeiten beim Surfen im Internet. Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine bloße gesetzliche Vorgabe. In einer Welt, in der Online-Prozesse kaum noch wegzudenken sind und wir zu einer digitalen Gesellschaft werden, muss darauf geachtet werden, dass alle an der Digitalisierung teilhaben können.

Unsere Software-Services bereiten Sie bestens auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor.

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Daher bieten wir neben den Software-Services auch Tests nach BITV und WCAG sowie Schulungen und Workshops rund um das Thema digitale Barrierefreiheit an.

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Unsere Begeisterung und unsere Erfahrung zu digitalen Barrierefreiheitslösungen möchten wir teilen. Wir bieten zu mehreren Terminen im Jahr kostenfreie Webinare an, in denen wir unsere Lösungsansätze präsentieren und gerne Ihre Fragen beantworten.

Vorteile der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Wie die Befolgung des BFSG Unternehmen und Gesellschaft voranbringt

1.

Erhöhung der Reichweite

Unternehmen können ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum zugänglich machen. Dies trägt dazu bei, Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen einzubeziehen und die Gesamtzahl der potenziellen Nutzer zu erhöhen.

2.

Strafen vermeiden:

Vermeiden Sie unnötige Strafen von bis zu 100.000 Euro, indem Sie die Vorscheiften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einhalten (BFSG) einhalten.

3.

Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit

Durch die Anwendung der Vorgaben des BFSG verbessern Unternehmen die Usability ihrer Angebote für alle Kunden. Eine intuitive und zugängliche Gestaltung erhöht die Kundenzufriedenheit und fördert eine positive Nutzererfahrung.

4.

Stärkung der Marke

Unternehmen, die Barrierefreiheit priorisieren, demonstrieren soziales Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Dies stärkt das Markenimage und kann die Loyalität bestehender Kunden festigen sowie das Vertrauen neuer Kunden gewinnen.

Über 10.000 Websites sind bereits für das BFSG vorbereitet,
wann werden Sie es sein?

FC St. Pauli, 2. deutsche Bundesliga

„Im Rahmen des Projektes „Klartext“ geht der FC St. Pauli einen nächsten wichtigen Schritt. Mit der Assistenzsoftware Eye Able wird unsere Homepage in Zukunft von unseren Besucher*innen technisch individuell anpassbar sein.“

Die Universität von Illinois, Chicago

„Eye-Able® ermöglicht allen Benutzern, das Blackboard-System effektiv zu nutzen, indem es verschiedene visuelle Anpassungen, den Zugang zur Sprachausgabe und viele andere Lösungen für die Barrierefreiheit bietet.“

Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was bedeutet BFSG?
Die Abkürzung BFSG steht für „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft.
Kostenloses Beratungsgespräch
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG enthält Regelungen für Produkte und Dienstleistungen, mit Fokus auf digitalen Angebote. So gilt das BFSG für Dienstleistungen wie beispielsweise Webseiten, E-Commerce, elektronische Tickets und mobilen Anwendungen. Fällt ein Produkt oder eine Dienstleistung innerhalb des Geltungsbereiches des BFSG, müssen Händler, Hersteller, Importeure und Dienstleistungserbringer die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Kostenloser BFSG Test
Was ändert sich durch das BFSG für Websites?
Das BFSG macht die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Kriterien nun zur Pflicht. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Reihe von internationalen Standards zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Maßnahmen, die durch das BFSG für Webseiten verpflichtend werden, sind etwa Textalternativen für Bilder, anpassbare Schriftgrößen, ausreichend Kontrast und eine klare, verständliche Sprache. Bei Verstößen und Nicht-Einhaltung werden Bußgelder verhängt.
Kostenloses Beratungsgespräch
Worin unterscheiden sich BGG und BFSG?
Während das Behindertengleichstellungsgesetz öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet, beinhaltet das BFSG Vorgaben für private Wirtschaftsakteure. Ein weiterer Unterschied betrifft die Anwendungsbereiche, die das jeweilige Gesetz regelt. Im BGG gibt es rechtliche Vorgaben für die Bereiche Bau, Verkehr, Informationstechnik und zur Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das BFSG verpflichtet zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt bzw. in Anspruch genommen werden.
Kostenloses Beratungsgespräch
Was ist die gesetzliche Grundlage des BFSG?
Grundlage für das BFSG ist die am 17. April 2019 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates, die auch „European Accessibility Act“ (EAA) genannt wird. Diese Richtlinie wurde in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) umgesetzt.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wer fällt nicht unter das BFSG?
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen , vom BFSG ausgenommen – sie müssen ihre Dienstleistungen also nicht barrierefrei gestalten. Kleinstunternehmen, die jedoch Produkte in den Verkehr bringen, fallen unter das BFSG und müssen Produkte barrierefrei gestalten.
Kostenloses Beratungsgespräch
BFSG auch im B2B- oder nur im B2C-Bereich?
Das BFSG regelt die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden.

Dienstleistungen, die ausschließlich Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sind also nicht vom BFSG betroffen sein.
Kostenloses Beratungsgespräch
Warum ist es vorteilhaft, die Bestimmungen des BFSG freiwillig einzuhalten?
  • Die Zugänglichkeit nützt jedermann. Angesichts der demografischen Veränderungen und der zunehmenden Anzahl älterer Konsumenten kann die Bereitstellung von zugänglichen Produkten und Dienstleistungen einen Marktvorteil darstellen.
  • Firmen, die zugängliche Angebote bereitstellen, sind zukunftssicher: Sie erschließen sich eine breitere Kundenschaft und können direkt mit jenen Betrieben konkurrieren, die den Bestimmungen des BFSG unterstehen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass der Anwendungsbereich des BFSG in Zukunft erweitert wird, um zusätzliche Produkte und Dienstleistungen einzuschließen.
Kostenloses Beratungsgespräch

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht!

Unsere Barrierefreiheits-Expert*innen nehmen sehr gerne Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam machen wir Ihre Informationen für alle zugänglich. 

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Mail:

info@eye-able.com

Phone:

+49 176 64103397

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Genauere Informationen rund um das Gesetz und wie Sie sich darauf vorbereiten finden Sie in unserer BFSG Infobroschüre.

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