Equality Act 2010: Das britische Gesetz zur Barrierefreiheit

Der Equality Act 2010 verpflichtet Organisationen im Vereinigten Königreich, Websites, Apps und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten. Neben der gesetzlichen Vorgabe verbessert Barrierefreiheit das Nutzererlebnis und eröffnet neue Geschäftschancen.

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Ihre Vorteile durch die Umsetzung des Equality Act 2010

Inklusion

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden und Kunden, dass digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen Realität ist.

Rechtliche Risiken minimieren

Bleiben Sie Vorschriften immer einen Schritt voraus – und schützen Sie sich vor Strafen oder rechtlichen Risiken.

Markenimage verbessern

Zeigen Sie Ihr Engagement für Inklusion, Verantwortung und benutzerfreundliches Design.

Alles Wichtige zum Equality Act 2010

Was ist der Equality Act 2010?

Der Equality Act 2010 ist das zentrale Antidiskriminierungsgesetz im Vereinigten Königreich. Es fasst mehrere frühere Regelungen zusammen und verbietet Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung. Für die digitale Welt bedeutet das: Organisationen sind verpflichtet, Websites, Apps und andere Online-Dienste so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden.

Im Vereinigten Königreich leben über 16 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa einem Viertel der Bevölkerung. Diese Community umfasst Personen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Doch die Wirkung von Barrierefreiheit reicht weit darüber hinaus: Auch ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Verletzungen, Nutzende kleiner Smartphone-Bildschirme oder Mitarbeitende, die auf Extranets und Apps zugreifen, profitieren von inklusivem Design.

In der Praxis bedeutet Barrierefreiheit daher nicht nur, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch ein besseres Nutzererlebnis für alle zu schaffen.
Zentrales Prinzip des Equality Act ist dabei der Gedanke der reasonable adjustments – also proaktive Anpassungen, die Barrieren abbauen und gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

Wichtig für europäische Unternehmen: Wer im Vereinigten Königreich tätig ist oder dort digitale Angebote bereitstellt, muss ebenfalls die Anforderungen des Equality Act 2010 erfüllen.

Was versteht man unter "reasonable adjustments"?

Das Konzept der reasonable adjustments geht über das bloße Vermeiden von Diskriminierung hinaus. Nach Abschnitt 20 des Equality Act sind Dienstleister verpflichtet, proaktive und vorausschauende Maßnahmen zu ergreifen, um Barrieren zu beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen könnten. In der Praxis bedeutet das: Organisationen müssen Barrierefreiheit aktiv umsetzen – nicht erst dann, wenn Beschwerden oder individuelle Anfragen eingehen.

Die Pflicht zu reasonable adjustments umfasst drei Dimensionen:

  • Physische Barrieren beseitigen, soweit möglich

  • Hilfsmittel und unterstützende Services bereitstellen, wenn erforderlich

  • Richtlinien, Abläufe oder Verfahren anpassen, die Nachteile verursachen

Für digitale Dienste bedeutet dieses Prinzip, dass Websites, mobile Apps und Extranets so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- und kognitiven Einschränkungen zugänglich sind. Konkrete Beispiele für reasonable adjustments sind:

  • Alt-Text-Beschreibungen für Bilder durch die korrekte Nutzung des alt-Tags

  • Vollständige Tastaturnavigation ohne Maus oder andere Zeigegeräte

  • Ausreichender Farbkontrast und gut lesbare Schriftgrößen

  • Inhalte in mehreren Formaten wie einfacher oder leichter Sprache oder Audio bereitstellen

  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern, Spracherkennungssoftware, Braillezeilen, Bildschirmlupen oder Bildschirmtastaturen

Wie gilt der Equality Act 2010 für digitale Dienste?

Wie gilt der Equality Act 2010 für digitale Dienste?

Der Equality Act 2010 gilt umfassend für Organisationen des öffentlichen wie auch des privaten Sektors. Jedes Unternehmen oder jeder Dienstleister, der Waren, Einrichtungen oder Services für die Öffentlichkeit anbietet, muss die Pflicht zu "reasonable adjustments" erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Händler

  • Finanzdienstleister und Banken

  • Gesundheitseinrichtungen und NHS-Services

  • Bildungseinrichtungen und Weiterbildungsanbieter

  • Unterhaltungs- und Medienplattformen

  • Regierungsbehörden und Kommunalverwaltungen

Die Reichweite des Gesetzes ist umfassend und schließt Websites, mobile Anwendungen, digitale Dokumente und alle anderen elektronischen Serviceangebote ein. Entscheidend ist: Menschen mit Behinderungen dürfen niemals für "reasonable adjustments" bezahlen – diese gelten als reguläre Geschäftsausgaben.

Was verlangen die Public Sector Accessibility Regulations 2018?

Aufbauend auf dem Fundament des Equality Act führten die Public Sector Bodies (Websites and Mobile Applications) Accessibility Regulations 2018 konkrete technische Anforderungen für öffentliche Organisationen ein. Diese Vorschriften verpflichten öffentliche Websites und mobile Anwendungen dazu, die WCAG 2.2-Standards auf Level AA einzuhalten.

Die Regelungen gelten für Ministerien und zentrale Regierungsstellen, Kommunalverwaltungen, NHS-Organisationen, Universitäten sowie bestimmte öffentlich finanzierte Wohltätigkeitsorganisationen. Die Umsetzung erfolgte stufenweise – seit September 2020 müssen alle öffentlichen Websites die Vorgaben erfüllen.

Wie wird die Barrierefreiheit von Websites im Vereinigten Königreich überprüft?

Das Central Digital and Data Office (CDDO) überwacht die Einhaltung der Vorgaben im öffentlichen Sektor durch regelmäßige Website-Audits. Zwischen 2020 und 2021 prüfte das CDDO 593 öffentliche Websites – bei 99 % der getesteten Seiten wurden Barrierefreiheitsprobleme festgestellt. Lediglich acht Seiten erfüllten von Anfang an vollständig die Anforderungen.

Der Prüfprozess des CDDO umfasst sowohl vereinfachte als auch detaillierte Tests bei verschiedenen Organisationstypen, mit Schwerpunkt auf großen öffentlichen Websites wie Kommunalverwaltungen, NHS-Seiten und Bildungseinrichtungen. Werden Probleme identifiziert, erhalten die Organisationen detaillierte Berichte und haben 12 Wochen Zeit, die Mängel zu beheben.

Welche Rolle spielen technische Standards wie WCAG?

Der Equality Act 2010 schreibt keine konkreten technischen Standards vor. Dennoch gilt die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA als anerkannter Maßstab, um reasonable adjustments nachzuweisen. Die WCAG bieten praktische Leitlinien, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können.

Die Einhaltung von WCAG 2.2 Level AA behebt die größten Barrieren für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen und ist gleichzeitig für die meisten Organisationen umsetzbar. Dieser Standard stellt sicher, dass Websites:

  • Wahrnehmbar sind

  • Bedienbar sind

  • Verständlich sind

  • Robust gegenüber verschiedenen assistiven Technologien bleiben

Warum ist Barrierefreiheit mehr als nur eine rechtliche Pflicht?

Der wirtschaftliche Wert barrierefreier Websites geht weit über die reine Rechtskonformität hinaus. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien verfügen über eine erhebliche Kaufkraft – im Vereinigten Königreich als Purple Pound bezeichnet – mit einem jährlichen Volumen von rund 249 Milliarden Pfund.

Untersuchungen zeigen, dass britische Unternehmen jedes Jahr 17,1 Milliarden Pfund verlieren, weil Kundinnen und Kunden mit Behinderungen unzugängliche Websites verlassen. Zentrale Ergebnisse:

  • 69 % der Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen verlassen Websites, die schwer zugänglich sind

  • 83 % beschränken ihre Einkäufe auf Seiten, von denen sie wissen, dass sie barrierefrei sind

Diese Zahlen verdeutlichen: Barrierefreiheit ist nicht nur eine moralische und rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein strategischer Wettbewerbsvorteil.

Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es bei Verstößen?

Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) ist die zentrale Durchsetzungsbehörde für Barrierefreiheitsvorgaben in England, Schottland und Wales. Sie hat die Befugnis, Fälle von Nichteinhaltung zu untersuchen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Zwar wurde bislang keine Organisation nach dem Equality Act speziell wegen mangelnder Barrierefreiheit von Websites verurteilt, jedoch wurden mehrere Diskriminierungsfälle außergerichtlich beigelegt. Das Royal National Institute of Blind People (RNIB) hat wiederholt Klagen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit eingereicht – meist mit dem Ergebnis von Vergleichen, die Organisationen verpflichten, ihre digitale Barrierefreiheit zu verbessern.

Warum sollte eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?

Öffentliche Organisationen sind verpflichtet, ausführliche Barrierefreiheitserklärungen zu veröffentlichen, in denen ihr Konformitätsstatus und bekannte Einschränkungen dargestellt werden. Diese Erklärungen müssen enthalten:

  • Eine klare Verpflichtung zu Barrierefreiheit

  • Kontaktmöglichkeiten zum Melden von Problemen

  • Angaben zu Inhalten, die nicht den Standards entsprechen

  • Informationen zu Durchsetzungsverfahren

Für private Organisationen ist eine Barrierefreiheitserklärung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt jedoch als Best Practice. Sie zeigt das Engagement für Inklusion und Transparenz.

Welche zukünftigen Anforderungen kommen auf Unternehmen zu?

Der European Accessibility Act (EAA), der im Juni 2025 in Kraft trat, schafft neue Anforderungen für britische Unternehmen, die in EU-Märkten tätig sind. Zwar ist das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht mehr unmittelbar an diese Richtlinie gebunden, doch international agierende Unternehmen müssen die zusätzlichen Vorgaben berücksichtigen, um keine zweigeteilten Barrierefreiheitssysteme entstehen zu lassen.

Die britische Regierung hat bislang keine Pläne signalisiert, den EAA in nationales Recht zu überführen, da der Equality Act 2010 ihrer Ansicht nach ausreichenden Schutz bietet. Für Unternehmen, die sowohl in UK als auch in der EU tätig sind, kann es jedoch sinnvoll sein, einheitliche Barrierefreiheitsstandards für alle Standorte einzuführen.

Wie unterstützt Eye-Able® bei der Einhaltung des Equality Act 2010?

Die Komplexität von Barrierefreiheitsgesetzen und technischen Standards sind komplex – hier den Überblick zu behalten, ist oft eine Herausforderung. Genau hier setzt Eye-Able® an und bietet praxisnahe Unterstützung. Mit Lösungen, die speziell auf Unternehmen und öffentliche Organisationen zugeschnitten sind, hilft Eye-Able® dabei:

  • Umfassende Barrierefreiheitsprüfungen durchzuführen, um Probleme zu identifizieren

  • Tools und Assistenzfunktionen bereitzustellen, die die Nutzbarkeit für alle verbessern

  • Die Einhaltung von WCAG-Standards, dem Equality Act 2010 sowie weiteren internationalen Anforderungen zu unterstützen

  • Schulungen und Workshops anzubieten, um internes Fachwissen zu Barrierefreiheit aufzubauen

  • Laufendes Monitoring sicherzustellen, damit Barrierefreiheit ein kontinuierlicher Prozess bleibt

Mit Eye-Able® reduzieren Organisationen nicht nur rechtliche Risiken, sondern öffnen ihre digitalen Angebote für Millionen von Menschen – darunter die 16 Millionen Menschen mit Behinderungen im Vereinigten Königreich sowie die breite Bevölkerung, die von intuitiveren, benutzerfreundlicheren Websites profitiert.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rechtskonformität – sie ist eine Chance für echte Inklusion und stärkere Verbindungen zu allen Nutzenden.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Kein Problem – wir helfen Ihnen gerne.

Eye-Able® hilft Ihnen auf dem Weg zur Gesetzeskonformität

Kontinuierliche Einhaltung der Standards für digitale Barrierefreiheit gemäß den Anforderungen der BFSG und WCAG.