Die Zukunft wird inklusiv! Doch was heißt es überhaupt, digital barrierefrei zu sein?
Der Weg zum Erfolg ist gepflastert mit… Barrierefreiheit? Ganz genau! Die Frage nach digitaler Barrierefreiheit ist von großer Bedeutung, besonders, da sich unser tägliches Leben zunehmend online abspielt.
In Zukunft wird es sogar absolut unerlässlich, digital zugänglich zu sein; und das nicht nur, weil der Termin des BFSG’s (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) im Juni 2025, näher rückt. Eine gut funktionierende Website ist nämlich vor allem folgendes: Übersichtlich aufgebaut, einfach zu navigieren, gut strukturiert und, nicht zuletzt auch durch die zuvor genannten Punkte: Barrierefrei. Wer will, dass die eigene Website auch in Zukunft noch gut performt, gestaltet sie möglichst inklusiv.
Doch was genau braucht es, um digital barrierefrei zu sein und was gilt dabei eigentlich für wen? Vielleicht gibt es sogar zahlreiche Vorteile, die sich hieraus ergeben können? Dazu erfahrt ihr mehr in unserem heutigen Artikel:
Barrierefreiheit im Allgemeinen lässt sich wie folgt definieren: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel (…), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Es gibt unterschiedliche Regelungen für private Unternehmen und öffentliche Stellen, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Öffentliche Stellen müssen die Kriterien der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes erfüllen. Für Unternehmen gelten hingegen die technischen Anforderungen der DIN EN 301 549.
Die DIN EN 301 549 legt fest, welche Anforderungen Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Diese Norm ist entscheidend, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind.
Besonders interessant ist dabei das neunte Kapitel, das sich mit den Anforderungen an Webseiten befasst. Die technischen Anforderungen beziehen sich dabei auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die als weltweiter Standard anerkannt sind und auch in den USA als gesetzliche Grundlage dienen. Diese Richtlinien gliedern sich in verschiedene Grade der Kompatibilität. Und zwar A (geringe Erfüllung der Anforderungen), AA und AAA (hohe Erfüllung der Anforderungen).
Die Norm DIN EN 301 549 kann übrigens auf der Website der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik kostenlos heruntergeladen werden:
Es ist wichtig zu betonen, dass digitale Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung ist und auch nicht ausschließlich eine moralische und ethische Verantwortung. Sie kann Unternehmen, die die das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) umsetzen müssen, zahlreiche Vorteile bieten.
So haben weltweit etwa 1,3 Milliarden Menschen eine Behinderung und können aufgrund dessen Webseiten nicht richtig nutzen. Das sind fast 20 Prozent! Eine Studie von Aktion Mensch zeigt auch auf, dass rund 80 Prozent aller Websites nicht barrierefrei zugänglich sind. Dieses Potenzial ungenutzt zu lassen, wäre aus unternehmerischer Sicht also ziemlich unlogisch.
Hier einige Punkte dazu, wie sich die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit positiv für Unternehmen auswirken kann:
Der Kundenkreis wird erweitert
Digitale Barrierefreiheit wirkt sich positiv auf SEO (Suchmaschinenoptimierung)
Image wird aufgebessert, durch soziales Engagement
Mitarbeiter*innen können ihr volles Potenzial entfalten
Die Studie „The Fabric of Belonging: How to Weave an Inclusive Culture„ der Firma Bain & Company zeigt sogar, dass ein nicht-inklusives Umfeld zum Risiko für ein Unternehmen werden kann.
Von 10 000 befragten Angestellten (aus Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada und den USA) geben nur rund 30 Prozent an, sich voll einbezogen und geachtet zu fühlen, ganz egal, ob sie einer Minderheit angehören oder nicht. Die überbleibenden 70 Prozent sehen sich, laut Studie, eher nach einer anderen Arbeit um: In diesem Personenkreis ist eine Kündigung sechsmal wahrscheinlicher.
Indem Unternehmen und öffentliche Stellen diese Richtlinien befolgen und übertreffen, können sie einen positiven Beitrag zur Schaffung einer inklusiven digitalen Gesellschaft leisten. Um diesem Ziel näherzukommen, müssen wir alle zusammenarbeiten und unseren Teil beitragen. Denn nur gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der niemand ausgeschlossen wird und alle Menschen ihre Fähigkeiten entfalten können.
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