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BFSG-Dokumentationspflicht: Ab 2026 wird geprüft

Die Dokumentationspflicht gilt längst, doch ab 2026 wird sie konsequent kontrolliert. Wer seine Dokumentation nicht rechtzeitig aufsetzt, riskiert Bußgelder und Vertriebsverbote. Nutze die verbleibende Zeit und dokumentiere jeden Schritt, damit du vorbereitet bist, wenn geprüft wird.

Klemmbrett mit Checkliste und BFSG-SymbolJetzt handeln, bevor geprüft wird

Ab Januar 2026 wird die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) die Einhaltung der Dokumentationspflicht konsequent prüfen und aktiv von Unternehmen einfordern. Gemeint ist damit die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).  

Für Organisationen, die ihre digitalen und physischen Angebote bislang noch nicht angepasst haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu handeln und jeden Schritt nachvollziehbar festzuhalten.  

Worauf es jetzt ankommt und wie du deine Dokumentation sicherstellst, erfährst du in diesem Artikel. 

Was sollten Unternehmen sofort tun, um die Dokumentationspflicht zu erfüllen? 

Fakt ist: Es werden Prüfungen deiner Barrierefreiheitsdokumentation stattfinden – ob angekündigt oder unangekündigt, ist bislang offen. Umso wichtiger ist es, dass du bereits jetzt mit der Analyse beginnst und dir einen klaren Fahrplan zurechtlegst. 

  • Bestandsaufnahme starten: Erfasse alle Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, und prüfe, welche Maßnahmen bereits dokumentiert sind. 

  • Prüfstrategie entwickeln: Überlege, wie du deine digitalen Inhalte regelmäßig überprüfst – z. B. durch eine Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Nutzertests und KI-gestützten Tools.

  • Konformität und Fortschritte dokumentieren: Halte systematisch fest, welche Barrierefreiheitsmaßnahmen bereits umgesetzt sind und ergänze geplante Verbesserungen sowie Meilensteine. So belegst du nicht nur die aktuelle Konformität nach BFSG, sondern machst deine Dokumentation zum lebendigen Nachweis kontinuierlicher Barrierefreiheit.

  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Stelle die nach Anlage 3 BFSG geforderten Informationen öffentlich bereit – barrierefrei, leicht auffindbar und aktuell.

  • Speichersystem etablieren: Sorge für ein internes System, das deine Dokumentation mindestens fünf Jahre sicher verwaltet und jederzeit abrufbar macht. 

  • Kontinuierlich aktualisieren: Jede Änderung an Produkten oder Dienstleistungen muss sofort dokumentiert werden. Nutze Versionierung und Changelog, um Anpassungen nachvollziehbar zu machen. 

Eye‑Able unterstützt dich dabei: Mit der Eye-Able Plattform hast du Analyse, Optimierung, Dokumentation und Kontrolle deiner Barrierefreiheitsmaßnahmen an einem Ort – und bist jederzeit vorbereitet, wenn eine Prüfung ansteht. 

Eye-Able Dashboard mit Diagrammen zur Bewertung der BarrierefreiheitWelche Konsequenzen drohen bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation? 

Das BFSG schreibt keine festen Fristen vor, bis wann die Dokumentation nachgereicht werden muss. Die Marktüberwachungsbehörde setzt im Einzelfall eine „angemessene Frist“, deren Länge nicht vorhersehbar ist. Wer erst nach einer Aufforderung reagiert, steht schnell unter erheblichem Zeitdruck. 

Fehlende oder unvollständige Dokumentation kann bis zu einem vollständigen Vertriebsverbot führen – und sollte daher unbedingt vermieden werden. 

Zusätzlich drohen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht Bußgelder von bis zu 100.000 €. 

Warum ist Dokumentation überhaupt notwendig?

Die Dokumentation ist das zentrale Nachweismittel dafür, dass ein Unternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt oder begründet von ihnen abweicht. Marktüberwachungsbehörden werden diese Unterlagen bei stichprobenartigen Prüfungen einfordern, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen zu überprüfen. Ohne aussagekräftige Dokumentation kann ein Unternehmen nicht belegen, dass es sich rechtskonform verhält. 

Für wen besteht die Dokumentationspflicht? 

Die Pflicht gilt für alle Hersteller von Produkten und Erbringer von Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen – zum Beispiel Banken, Telekommunikationsanbieter oder E-Commerce-Unternehmen. Eine ausführliche Übersicht findest du im Artikel “BFSG: Wer ist betroffen?” 

Werbebanner zur Weiterleitung auf die Testversion von Eye-AbleWelche Arten von Dokumentation müssen erstellt werden? 

Drei Dokumente sind gesetzlich vorgeschrieben: technische Dokumentation, Informationen zur Barrierefreiheit und die EU-Konformitätserklärung. 

Ist eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG verpflichtend? 

Ja. Sie muss öffentlich und barrierefrei bereitgestellt werden und zeigt Nutzenden, wie Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. Wichtig: Die Erklärung ergänzt deine Dokumentation, ersetzt sie aber nicht. 

Der Generator für deine Barrierefreiheitserklärung von Eye-Able 

Mit dem Barrierefreiheitserklärungs-Generator von Eye-Able erstellst du schnell und unkompliziert eine vollständige, rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung. Der Generator wurde in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei für IT-, Datenschutz- und Medienrecht entwickelt und berücksichtigt automatisch die unterschiedlichen Anforderungen für öffentliche Stellen und private Unternehmen – inklusive länderspezifischer Vorgaben. 

Relevante Informationen aus deinen Eye-Able Reports, PDF-Analysen und den Ergebnissen des geführten Testings werden automatisch übernommen und in die Erklärung integriert. Eigene manuelle Prüfergebnisse kannst du jederzeit ergänzen. 

Sobald sich dein Status ändert, aktualisiert Eye-Able deine Erklärung automatisch und informiert dich über neue Versionen. 

Screenshot einer automatische erstellten Barrierefreiheitserklärung mit dem Zusatz Wie lange muss die Dokumentation aufbewahrt werden? 

Die Dokumentation der Barrierefreiheitsmaßnahmen muss mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts bzw. während der gesamten Dauer der Dienstleistung verfügbar sein. 

Wo müssen diese Informationen veröffentlicht werden?

Organisationen müssen ihre Informationen zur Barrierefreiheit leicht auffindbar und barrierefrei zugänglich machen, z. B. auf der Website (Fußzeile oder eigene Seite „Barrierefreiheit“), in den AGB oder innerhalb einer App bzw. eines digitalen Angebots. 

Muss ich bei Änderungen an meiner Website oder App die Dokumentation anpassen? 

Ja. Jede Änderung an Produkten oder Dienstleistungen muss unmittelbar dokumentiert werden – egal, ob neue Inhalte, Funktionen oder Dateien hinzukommen. Damit bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Teile deiner Website oder App aktuell konform sind und welche älteren Inhalte nur noch archiviert und nicht mehr aktiv gepflegt werden. 

Was muss dokumentiert werden, wenn sich ein Unternehmen auf Ausnahmen beruft? 

Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich und müssen gut begründet werden – etwa, wenn Maßnahmen unverhältnismäßig wären. Unternehmen müssen der Marktüberwachungsbehörde erläutern, welche Anforderungen nicht erfüllt werden können und warum; die Behörde prüft diese Begründung sehr genau. 

Ich habe die Benachrichtigung über eine formale Nichtkonformität der Marktüberwachungsbehörde erhalten. Was muss ich jetzt tun? 

Zunächst gilt: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Eine formale Nichtkonformität bedeutet, dass deine Dokumentation nach Anlage 3 BFSG unvollständig ist oder nicht barrierefrei zugänglich gemacht wurde. Typische Gründe für eine formale Nichtkonformität sind fehlende Angaben oder eine nicht barrierefreie Bereitstellung der Informationen.

Wie kann die Eye-Able Plattform bei der Dokumentation unterstützen? 

Mit Eye‑Able erhältst du nicht nur viele unschlagbare Funktionen und Dienstleistungen für umfassende digitale Barrierefreiheit, sondern auch eine komplette Lösung für rechtskonforme Dokumentation.  

Jede Änderung und jede Maßnahme wird automatisch dokumentiert – inklusive Datum und Uhrzeit. So kannst du jederzeit nachweisen, wann du welche Schritte umgesetzt hast. Das macht deine Dokumentation nicht nur vollständig, sondern auch rechtskonform und transparent gegenüber der Marktüberwachungsbehörde. 

Konkret bedeutet das für dich: 

  • Automatisierte Nachweise: Alle Maßnahmen werden protokolliert und mit Zeitstempel festgehalten. 

  • Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen: Verständliche Erklärungen und konkrete Lösungsvorschläge machen deine Dokumentation nachvollziehbar.

  • Immer aktuell: Deine Barrierefreiheitserklärung wird automatisch erstellt, regelmäßig aktualisiert und so bereitgestellt, dass sie für alle Menschen zugänglich ist.

  • Kontinuierliche Aktualisierung: Regelmäßige Prüfungen und Berichte halten deine Dokumentation jederzeit aktuell.

  • Kompetenz und Beratung von Eye‑Able: Unsere Eye‑Able Expertinnen und -experten sowie unser Support‑Team begleiten dich persönlich und unterstützen dabei, deine Dokumentation vollständig und rechtskonform zu halten. 

Gemeinsam bringen wir deine Dokumentation schnell, sauber und nachweisbar BFSG-konform auf den neuesten Stand.

Entdecke jetzt alle Funktionen der Eye-Able Plattform inklusive BFSG-konformer Dokumentation.

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