Der European Accessibility Act?
Der EAA verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich zu machen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind. In Deutschland wird diese Vorschrift durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das europäische Barrierefreiheitsgesetz muss von allen EU-Staaten bis zum 28. Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.