Eye-Able® Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (AGB/V)

EYE-ABLE® AGB

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

  • Die Web Inclusion GmbH, Gartenstraße 12c, 97276 Margetshöchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Greiner, – im Folgenden Anbieterin genannt – vertreibt die Software „Eye-Able“, mithilfe dieser Kunden Webseiten an individuelle Bedürfnisse anpassen können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen dabei das Rechtsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem jeweiligen Kunden so gut und so weit wie möglich regeln. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Anbieterin behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird die Anbieterin den Kunden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen hierüber informieren und ihm die geänderten Geschäftsbedingungen übermitteln. Der Kunde kann diesen Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der geänderten Geschäftsbedingungen widersprechen. Erfolgt kein oder kein fristgerechter Widerspruch, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs des Kunden, steht es der Anbieterin frei, das betroffene Rechtsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  • Ein Vertragsschluss findet nur in deutscher Sprache statt. Es ist zudem deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsort

  • Ein Vertragsschluss kommt erst durch die Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots durch die Anbieterin zustande (Auftragsbestätigung). Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Auftragsbestätigung der Textform. Sämtliche Angebote der Anbieterin sind für den Kunden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen und sind unverbindlich.
  • Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Software „Eye-Able“ in dem jeweils vereinbarten Umfang in der zum Vertragsschluss aktuellen Version gegen Entgelt. Der Leistungsumfang der vertragsgegenständlichen Software ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Angaben in der zugrundeliegenden Auftragsbestätigung.
  • Der Kunde kann die Anbieterin zudem für zusätzliche Leistungen wie die Individualisierung und/oder die Einrichtung der Software gesondert beauftragen. Der Umfang dieser Leistungen ergibt sich dann aus dem jeweiligen Auftrag.
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertragsgegenstands bzw. des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wenigstens der Textform. Die Anbieterin ist berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten in angemessener Höhe zu berechnen.
  • Die Anbieterin darf sich bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung der Hilfe Dritter bedienen.
  • Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz der Anbieterin, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 3 Vertragslaufzeit

  • Der Vertrag für die zeitlich befristete Überlassung der vertragsgegenständlichen Software beginnt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ist befristet auf ein Jahr.
  • Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht fristgerecht, d.h. drei Monate vor Ende des Jahres bzw. des Verlängerungszeitraums, durch eine der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung muss dabei in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 316 BGB) bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist auf Seiten der Anbieterin in folgenden Fällen gegeben:
  1. Zahlungsverzug des Kunden auch nach Ablauf einer Nachfrist;
  2. Unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte;
  3. Wiederholte und schwere Verstöße des Kunden gegen Vertragspflichten.

Erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch die Anbieterin wegen einem schuldhaften Verhalten des Kunden, so hat dieser der Anbieterin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. Der Kunde ist allerdings zum Nachweis berechtigt, dass dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Rechte der Anbieterin bleiben vorbehalten.

 

§ 4 Lizenzgebühr, Zahlungsbedingungen

 

  • Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die jeweilige Lizenzgebühr ergibt sich aus der beim Vertragsschluss gültigen Preisliste und hängt von der Eigenschaft des Nutzers und dem Umfang des Vertragsgegenstandes ab.
  • Zusätzliche Leistungen wie die Individualisierung und/oder die Einrichtung der Software sind nicht im Preis inbegriffen und müssen vom Kunden separat in Auftrag gegeben werden. Diese Kosten sowie ggf. entstehende Fahrtkosten werden gesondert nach Aufwand vergütet.
  • Die Anbieterin bietet folgende Zahlungsmethoden an:
  1. PayPal,
  2. Lastschriftverfahren,
  3. Banküberweisung,
  4. Sofort-Überweisung (bald verfügbar)
  5. Kreditkarte (bald verfügbar)
  6. Amazon Pay (bald verfügbar)
  • Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät dabei in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung begleicht.
  • Einwendungen gegen Rechnungen sind gegenüber der Anbieterin in Textform zu erheben. Eine Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er dieser nicht binnen vier Wochen nach Rechnungszugang widersprochen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  • Die Anbieterin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen.

Bei einer Vorzeitigen Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen der Anbieterin bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben von dieser Regelung unberührt. Etwaige Ansprüche aus diesem Absatz werden im Rahmen der gesetzlich entstehenden Ansprüche

§ 5 Übergabe, Installation, Lieferzeit

  • Der jeweilige Vertragsgegenstand wird dem Kunden mit dem zur Installation erforderlichen Key grundsätzlich unmittelbar nach Zahlungseingang in einer marktüblichen Weise (Mail, Plugin, Download) übergeben, soweit der Kunde keine zusätzlichen Leistungen i.S.d. § 4 Abs. 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt hat. In diesem Fall verlängert sich die Bereitstellungsfrist gemäß dem Anpassungs- bzw. Änderungsumfangs.
  • Die Installation und Konfiguration der vertragsgegenständlichen Software erfolgen durch den Kunden, soweit die Anbieterin hierfür nicht getrennt beauftragt wurde.
  • Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Liefer- bzw. Bereitstellungsfristen der Anbieterin bedarf einer vertraglichen Vereinbarung in Textform, wenn sich eine solche nicht aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt.
  • Die Bereitstellungs- bzw. Lieferfristen verlängern sich entsprechend, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und/oder bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen.
  • Bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die von keiner Partei zu vertreten sind, verlängern sich die Bereitstellungs- und Lieferfristen um den entsprechenden Zeitraum. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet.
  • Wird der Vertragsgegenstand für den Kunden individuell angepasst bzw. geändert, ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand abzunehmen und diesen binnen 14 Tagen nach Abnahme auf Funktionalität zu überprüfen. Über den Verlauf der Abnahme wird dabei protokolliert. Der Vertragsgegenstand gilt als abgenommen, wenn die Anbieterin dem Kunden eine angemessene Frist zu Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
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§ 6 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von der Anbieterin überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  • Der Kunde ist stets zu einer aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Umfang dieser Mitwirkungspflichten ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Vertrag bzw. aus den Umständen des jeweiligen Vertrags, wobei eine Aufzählung nicht abschließend ist. Insbesondere hat der Kunde zu Beginn der Leistungen alle benötigten Informationen vollständig vorzulegen.
  • Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, ist die Anbieterin berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den dadurch verursachten Mehraufwand zu verlangen.
  • Der Kunde hat bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Änderungen dieser Angaben hat der Kunde die Anbieterin hierüber unverzüglich zu unterrichten. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der Kunde falsche Angaben, z.B. bezgl. der Eigenschaft seiner Person, Vertragszweck usw. gemacht hat, ist er der Anbieterin zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, soweit ihm diesbezüglich ein Verschulden trifft.
  • Der Kunde darf den Vertragsgegenstand und die damit verbundenen Nutzungsrechte nicht ohne die vorherige Zustimmung der Anbieterin an Dritte veräußern, verschenken, verleihen, vermieten und/oder verleasen. Für gewerbliche Nutzer umfasst die Befugnis zum Einsatz der Software in einem Netzwerk nicht das Recht, die Software anderen Unternehmen oder nach Vertragsschluss hinzutretenden Unternehmen zur Nutzung zu überlassen.
  • Der Kunde dar die vorhandenen Schutzmechanismen der Software gegen eine unberechtigte Nutzung nicht entfernen oder umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden.
  • Der Kunde ist verpflichtet seine Daten regelmäßig zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen Vertrages nicht bei der Anbieterin liegen.

§ 7 Nutzungsrechte

  • Die vereinbarten Nutzungsrechte an dem jeweiligen Vertragsgegenstand gehen grundsätzlich erst nach dem vollständigen Zahlungseingang auf den Kunden über.
  • Soweit keine gesonderte Nutzungsvereinbarung getroffen wird, erhält der Kunde grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares zeitlich befristetes und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
  • Der Kunde ist berechtigt, den Vertragsgegenstand zur Nutzung im Rahmen der erworbenen Lizenz für die vertraglich festgesetzte Dauer zu nutzen.
  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  • Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Anbieterin zu, soweit nach diesen Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
  • Der Kunde darf nach § 69d Abs. 2 UrhG eine Sicherungskopie erstellen. Die Kopie ist als solche zu kennzeichnen. Kann der Kunde nachweisen, dass die Originalversion nicht mehr auffindbar ist oder unbrauchbar wurde, tritt die Sicherungskopie an die Stelle des Originals.

 

§ 8 Haftung

  • Die Anbieterin haftet grundsätzlich unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Für Mängel, die bereits bei Überlassung der vertragsgegenständlichen Software an den Kunden vorhanden waren, haftet die Anbieterin nur, soweit sie diese Mängel zu vertreten hat.
  • Für sonstige Schäden haftet die Anbieterin dagegen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  • Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  • Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Anbieterin insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführenden, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  • Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
  • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung im Rahmen der individuellen Anpassungen bzw. Änderungen

  • Folgende Regelungen gelten nur für individuelle Anpassungen bzw. Änderungen der vertragsgegenständlichen Software, die der Kunde gesondert beauftragt hat, vgl. § 2 Abs. 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Bei der im Rahmen eines separaten Auftrags erfolgten individuellen Anpassung bzw. Änderung des Vertragsgegenstands schuldet die Anbieterin die branchenübliche Sorgfalt. Die Anbieterin übernimmt diesbezüglich die Mängelhaftung dafür, dass der Vertragsgegenstand, den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entspricht und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
  • Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz der Anbieterin.
  • Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die vertragsgegenständliche Software unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und diese ggf. anzuzeigen, vgl. § 377 HGB.
  • Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist vor erfolglosem Ablauf einer vom Kunden zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist ausgeschlossen.
  • Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Anbieterin durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes.
  • Die Nacherfüllung kann durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.
  • Die Anbieterin haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde oder Dritte Änderungen an dem Vertragsgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren. Der Kunde wird der Anbieterin bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  • Die Anbieterin haftet im Zusammenhang mit Gewährleistung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Etwaige Nacherfüllungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Auslieferung des Vertragsgegenstands, ausgenommen bei Vorsatz.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10 Höhere Gewalt

Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung

  • Die Anbieterin wird bei ihrer Leistungserbringung die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen der DSGVO sowie des BDSG einhalten.
  • Die Parteien bewahren über die jeweils bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Informationen, Unterlagen und Daten der anderen Partei Stillschweigen.
  • Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung etwaiger Verträge fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Gericht am Sitz der Anbieterin.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform

§ 13 Streitbeilegung:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.