Erfolgt eine außerordentliche Kündigung durch die Anbieterin wegen einem schuldhaften Verhalten des Kunden, so hat dieser der Anbieterin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. Der Kunde ist allerdings zum Nachweis berechtigt, dass dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Rechte der Anbieterin bleiben vorbehalten.
Bei einer Vorzeitigen Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen der Anbieterin bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche der Anbieterin bleiben von dieser Regelung unberührt. Etwaige Ansprüche aus diesem Absatz werden im Rahmen der gesetzlich entstehenden Ansprüche
Die Anbieterin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
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